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Berechnung der Cash-Flow
Vom Jahresüberschuss ausgehend müssen anhand dieses Schemas zwei Korrekturschritte vorgenommen werden.
Hinweis
- Da für den Jahresüberschuss die Erfolgsgrößen maßgeblich sind, der Cash-Flow aber eine Zahlungsgröße ist, müssen die erfolgswirksamen, aber zahlungsunwirksamen Zahlungen eliminiert werden (Fläche 4). (Eliminierung)
- Der Jahresüberschuss ist um alle erfolgsunwirksamen zu kürzen, aber um zahlungswirksamen Vorgänge zu ergänzen, die zum laufenden Betrieb gehören und somit der Innenfinanzierung zuzurechnen sind (Fläche 2). Fläche 1 hingegen hat keinen laufenden Charakter und wird in der Rechnung somit nicht hinzugezählt. (Ergänzung)
Sind beide Korrekturschritte abgeschlossen, kann man von einem Cash-Flow sprechen.
Mathematisch formuliert ergibt sich folgendes Rechenschema:
Hinweis
Jahresüberschuss
+ Nicht zahlungswirksame Aufwendungen
- Nicht zahlungswirksame Erträge
= Zahlungswirksamer Erfolg
+ Nicht ertragswirksame „laufende“ Auszahlung
- Nicht ertragswirksame „laufende“ Einzahlung
= Cash-Flow
„laufend“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass es sich um Zahlungen handelt, die mit dem „laufenden“ Betrieb zusammenhängen. Beim Verkauf von Wertpapieren des Anlagevermögens, oder dem Verkauf von z.B. Maschinen handelt es sich nicht um „laufende“ Zahlungen. Die grundlegende Definition des Cash-Flows kann ähnlich wie bei der Innenfinanzierung eingeteilt werden in CF im engeren Sinne und CF im weiteren Sinne. Der CF i.e.S. ist dann mit unserem o.g. Schema beschrieben. Wenn man noch die nicht laufenden Zahlungen addiert, ergibt sich der Cash-Flow im weiteren Sinne.
Da es sich hier um einen oberflächlichen Exkurs handelt, werden wir hier nicht auf die Korrekturen im Einzelnen eingehen. Fast alle Positionen lassen sich aber logisch aus den Jahresabschluss und der GuV ableiten.
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