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Rechnungswesen (Fachwirte) - Finanzbuchhaltung

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Rechnungswesen (Fachwirte)

Finanzbuchhaltung

Inhaltsverzeichnis

Adressaten

Unterschiedliche Personengruppen haben unterschiedliche Interessen an einem Unternehmen. Sie alle sind aus verschiedensten Gründen Adressaten der Finanzbuchhaltung:

  • Eigentümer

  • Gläubiger

  • Kunden

  • Fiskus

  • Aufsichtsbehörden

  • Arbeitnehmer

  • Öffentlichkeit.

Eigentümer sind daran interessiert, Ertragsquellen ihrer eigenen Unternehmen zu erkennen und sich ihren Erfolg als Dividende ausschütten zu lassen. Sie sind deshalb interessiert an Jahresabschlussdaten. Gläubiger möchten die Bonität (= Zahlungsfähigkeit) des Unternehmens einschätzen. Kunden wiederum haben ebenfalls ein Interesse an Jahresabschlussdaten. Der Fiskus ist klarerweise am Jahresabschluss des Unternehmens interessiert, denn er möchte die richtige Steuer erheben. Aufsichtsbehörden verlangen Jahresabschlüsse und Prüfberichte, um die allgemeine Vermögenslage einschätzen zu können. Die Arbeitnehmer möchten die Sicherheit ihrer Arbeitsplätze gewährleistet wissen und zählen deshalb ebenfalls zu den am Jahresabschluss interessierten Gruppen. Schließlich hat die Öffentlichkeit ein Interesse am Jahresabschluss.

Bereiche

Die Finanzbuchhaltung besteht aus den folgenden Bereichen:

  • Debitorenbuchhaltung,

  • Kreditorenbuchhaltung,

  • Personalbuchhaltung und

  • Anlagenbuchhaltung.

Aufgaben

Die Aufgaben der Finanzbuchhaltung sind wie folgt:

  • Bestandsermittlung

  • Erfolgsermittlung

  • Selbstkostenermittlung

  • Bereitstellung von Daten für die Unternehmensplanung

  • Rechenschaftslegung

  • Nachweis der Besteuerungsgrundlagen.

Bei der Bestandsermittlung geht es um die Höhe der so genannten Bestandskonten und damit die Bilanz, welche Teil des Jahresabschlusses ist (§ 242 III HGB). Die Erfolgsermittlung ist Aufgabe der Gewinn-und Verlustrechnung, welche ebenfalls zwingender Teil des Jahresabschlusses ist (§ 242 III HGB). Die Selbstkostenermittlung ist Teil des Internen Rechnungswesens und ist ebenfalls auf Daten angewiesen. Bereitstellung von Daten für die Unternehmensplanung zählt klarerweise zu den Aufgaben der Finanzbuchhaltung, denn ohne verlässliche Daten wäre die Leitung der Unternehmung nicht in der Lage, diese erfolgreich zu führen. Rechenschaftslegung gegenüber Gesellschaftern und Gläubigern ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil der Finanzbuchhaltung. Der Nachweis der Besteuerungsgrundlagen erfolgt insbesondere in der sog. Steuerbilanz, deren Aufgabe es ist, die Bemessungsgrundlage für Steuern darzustellen.