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Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung - Nicht erfasste Arbeiten

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Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung

Nicht erfasste Arbeiten

Ein großes Problem bei der Errechnung aller Kennzahlen, die aus der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung resultieren, besteht darin, dass einige Ungenauigkeiten entstehen. Ein großes Problem besteht darin, dass dem Ziel (der Produktionsvolumenberechnung) nicht exakt Genüge getan wird, da viele Arbeiten systematisch nicht erfasst werden.

Beispiel

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Eine Frau (oder auch ein Mann - um der Gleichberechtigung Genüge zu tun), die das Haus pflegt, das Essen kocht, die Wäsche wäscht, den Rasen mäht, die Kinder großzieht, etc. (diese Arbeiten sollten unter keinen Umständen unterschätzt werden!) geht in die Rechnung nicht mit ein, da Produkte, die für den eigenen Verbrauch hergestellt werden, in der Berechnung nicht berücksichtigt werden.

Darüber hinaus gibt es noch eine andere Arbeit, bei der kein offensichtlicher Zahlungsstrom zu erkennen ist. In der sog. Schattenwirtschaft (zum größtem Teil Schwarzarbeit) werden Zahlungen bzw. Produkte nicht mit einbezogen, da es sich nicht um offene, sondern schattenwirtschaftliche Vorgänge handelt.

Beispiel

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B. Trüger baut am schönen Rhein ein Haus und beschäftigt E. Langfinger und seinen Sohn B. Trüger Junior. Die drei arbeiten fleißig und B. Trüger bezahlt seine Arbeiter in bar und ohne dies dem Fiskus anzugeben. Diese Produktion wird in der Berechnung  des BIP somit nicht erfasst, obwohl sie in der tatsächliche Produktionsvolumen beeinflussen.