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Rechnungswesen (Fachwirte)

Zuschlagskalkulationen

Überblick über die Zuschlagskalkulationen

Bei den Zuschlagskalkulationen existieren folgende Verfahren:

  • kumulative (= einfache) Zuschlagskalkulation,
  • elektive (= differenzierende) Zuschlagskalkulation und die
  • Maschinenstundensatzrechnung.

Einstufige Zuschlagskalkulation

Bei der einstufigen Zuschlagskalkulation verrechnet man sämtliche Gemeinkosten mit ein und demselben Zuschlagssatz. Man trennt also unterschiedliche Arten von Gemeinkosten nicht, vielmehr kommt es zu einem en-bloc-Zuschlag sämtlicher Gemeinkosten auf die Einzelkosten des jeweiligen Produkts:
$$\ Selbstkosten = Einzelkosten + Zuschlagssatz \cdot Einzelkosten $$

Beispiel

Beispiel

Hier klicken zum AusklappenBeispiel: 
Die X-AG möchte 2.200 € Gemeinkosten auf ihre einzelnen Güter zuschlagen. Sie stellt die Produkte A und B (in den Mengen 100 und 300) her mit jeweiligen Einzelkosten von 5 € und 2 € pro Stück. Kalkuliere die Herstellkosten pro Stück.


Der Zuschlagssatz der Gemeinkosten liegt bei
$$\ ZS_{GK}= {alle\ Gemeinkosten \over alle\ Einzelkosten} $$ $$\ = {2.200 \over 5 \cdot 100+2 \cdot 300} $$ $$\ = {2.200 \over 1.100} $$ $$\ = 2\ % $$ Daher rechnet man

KostenAB
Einzelkosten52
Gemeinkosten (2·EK)104
Herstellkosten(EK+GK)156

Differenzierende Zuschlagskalkulation

Bei der differenzierenden Zuschlagskalkulation werden unterschiedliche Arten von Gemeinkosten unterschiedlich zugeschlagen. Man ermittelt z.B. für die Materialkosten einen anderen Zuschlagsatz als für die Fertigungskosten. Die differenzierende Zuschlagskalkulation wird nach folgendem Schema gerechnet:

Methode

Hier klicken zum AusklappenDiffenzierende Zuschlagskalkulation Schema

MaterialeinzelkostenMEK
+ Materialgemeinkosten+MGK 
(=ZS MK ·MEK)
+ Fertigungseinzelkosten+FEK
+ Fertigungsgemeinkosten+ FGK 
(=ZS FK ·FEK)
+ Sondereinzelkosten der Fertigung+ SEKF
Herstellkosten= HK
+ Verwaltungsgemeinkosten+VwGK 
(=ZS VW ·HK)
+ Vertriebsgemeinkosten+ VtGK 
(=ZS VT ·HK)
+ Sondereinzelkosten des Vertriebs+ SEKV
Selbstkosten=SK

Was versteht man genau unter den Sondereinzelkosten der Fertigung?

Merke

Hier klicken zum AusklappenBei den Sondereinzelkosten der Fertigung handelt es sich um Fertigungskosten, die auftragsbezogen sind. Sie lassen sich damit, bezogen auf den Auftrag, einzeln der Fertigung zuordnen, nicht jedoch dem einzelnen Stück des zu verrechnenden Produkts.

Beispiel

Hier klicken zum AusklappenBeispiel: 
Spezialwerkzeuge lassen sich als Standardbeispiel für Sondereinzelkosten der Fertigung anführen.

Merke

Hier klicken zum AusklappenOftmals werden die Verwaltungsgemeinkosten und Vertriebsgemeinkosten nach ein und demselben Zuschlagssatz verrechnet, d.h. oft gilt ZS VW = ZS VT. Die Verwaltungs- und Vertriebskosten werden dann als einheitlicher Zuschlagssatz auf die Herstellkosten bezogen.

Problematisch ist an der differenzierenden Zuschlagskalkulation gerade die prozentuale Zuordnung der Gemeinkosten auf Einzelkosten. Hierbei wird gewissermaßen unterstellt, dass die Einzelkosten die Gemeinkosten verursachen. Problematisch ist darüber hinaus, dass oftmals sehr hohe Zuschlagssätze auf die Einzelkosten verrechnet werden. Zuschlagssätze von 200 %, 300 % oder mehr sind in der Praxis keine Seltenheit. Dieses Problem der Zuschlagskalkulation wird durch die Prozesskostenrechnung aufgegriffen. Hierbei erfolgt keine Verrechnung von Gemeinkosten bezogen auf die Einzelkosten, sondern vielmehr eine Verrechnung von Gemeinkosten in Bezug auf sog. Prozesse und Prozessmengen.

Expertentipp

Hier klicken zum AusklappenVerwechsle niemals Herstellkosten und Herstellungskosten. Der Begriff der Herstellkosten entstammt dem internen Rechnungswesen (= Kosten- und Leistungsrechnung), die Herstellungskosten hingegen gehören zum externen Rechnungswesen (= Jahresabschluss).

Beispiel zur differenzierenden Zuschlagskalkulation

Beispiel

Hier klicken zum AusklappenBeispiel: 
Wir betrachten die Unternehmung aus Beispiel 31, deren BAB wir ausgerechnet hatten. Die Materialeinzelkosten des Produkts liegen bei 6 €, die Fertigungseinzelkosten bei 5 €. Es mögen Sondereinzelkosten der Fertigung auftreten von 3 €. Schließlich fallen Sondereinzelkosten des Vertriebs an von 1 €.
Berechne die Herstellkosten und die Selbstkosten.

Zur Wiederholung: die errechneten Zuschlagsätze aus dem BAB ergaben

Zuschlagsatz Materialkosten: 25 %,
Zuschlagsatz Fertigungskosten: 200 %,
Zuschlagsatz Verwaltungskosten: 9,39 %.

Hiermit lassen sich die Herstellkosten und die Selbstkosten nach dem o.g. Schema kalkulieren.

Man setzt die Einzelkosten ein und multipliziert die jeweiligen Einzelkosten mit dem entsprechenden Zuschlagsatz. So sind die Materialeinzelkosten von 6 € mit 25 % zu multiplizieren, um die auf das Produkt zuzuordnenden Materialgemeinkosten in Höhe von $\ 0,25 \cdot 6 = 1,50\ € $ zu erhalten:

PositionenProdukt
Materialeinzelkosten6
+ Materialgemeinkosten (= $\ ZS_{MK} \cdot MEK = 0,25 \cdot 6 $)1,5
+ Fertigungseinzelkosten5
+ Fertigungsgemeinkosten (= $\ ZS_{FK} \cdot FEK = 2 \cdot 5 $)10
+ Sondereinzelkosten der Fertigung3
= Herstellkosten25,5
+ Verwaltungskosten ( = $\ ZS_{VW} \cdot HK = 0,0939 \cdot 25,5 $)2,39
+ Vertriebskosten (= $\ ZS_{VK} \cdot HK $)--
+ Sondereinzelkosten des Vertriebs1
= Selbstkosten28,89

Zuschlagskalkulation Kritik

Problematisch an der Zuschlagskalkulation ist aber eben diese Aktion des Zuschlagens.

Vertiefung

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Witz

Warum heißen die Selbstkosten bei der differenzierenden Zuschlagskalkulation Selbstkosten?

Weil die Kostenrechner selbst nicht daran glauben, dass sie richtig ist!

Man tut bei der Zuschlagskalkulation so, als würden die Einzelkosten die Gemeinkosten verursachen, was nicht der Fall ist. Im vorliegenden Beispiel 39 werden auf die 5 € Materialeinzelkosten einfach 25 % drauf geschlagen, so dass die Einzelkosten die Gemeinkosten in ihrer Höhe beeinflussen, gewissermassen verursachen.

Dieses Problem geht man mit der Prozesskostenrechnung an, bei der die Gemeinkosten nicht nach Maßgabe der Einzelkosten, sondern vielmehr nach Maßgabe sog. Prozesse zugeordnet werden. Man erreicht hierdurch klarerweise auch keine Verursachungsgerechtigkeit – weil Gemeinkosten definitionsgemäß nicht verursachungsgemäß zuordenbar sind – wohl aber eine Beanspruchungsgerechtigkeit.