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Recht und Steuern für Fachwirte - Voraussetzungen, Insolvenzfähigkeit und Insolvenzgründe

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Recht und Steuern für Fachwirte

Voraussetzungen, Insolvenzfähigkeit und Insolvenzgründe

Voraussetzungen

Wenn ein Schuldner nicht mehr in der Lage ist, seine Verbindlichkeiten zu begleichen, so kann ein Antrag auf Insolvenz gestellt werden. Hierfür muss geprüft werden, ob man

  • insolvenzfähig ist,

  • ob ein Insolvenzgrund vorliegt und

  • ob man antragsberechtigt ist.

Insolvenzfähigkeit

Insolvenzfähig können sein

  • natürliche Personen,

  • juristische Personen,

  • Personengesellschaften,

    • OHG,

    • KG,

    • GbR

  • ein Nachlass (§ 1922 BGB)

  • das Gesamtgut einer Gütergemeinschaft (§§ 1450 ff., 1483 ff. BGB). Gründe

Insolvenzgründe

Es gibt nach der Insolvenzordnung drei mögliche Gründe:

  • die Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO)

  • die drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO)

    • nur bei Eigenantrag

  • die Überschuldung (§ 19 InsO)

    • nur bei juristischen Personen,

    • d.h. bei AG, GmbH, etc.

Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Schuldner seine fälligen Zahlungverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Drohende Zahlungsunfähigkeit hingegen bedeutet, dass der Schuldner die bestehenden, aber noch nicht fälligen Zahlungsverpflichtungen zusätzlich in Betracht zieht. Überschuldung wiederum meint, dass das Vermögen des Schuldners (zu Zeitwerten bewertet) nicht ausreicht, um die bestehenden Verbindlichkeiten zu begleichen.