Inhaltsverzeichnis
Voraussetzungen
Wenn ein Schuldner nicht mehr in der Lage ist, seine Verbindlichkeiten zu begleichen, so kann ein Antrag auf Insolvenz gestellt werden. Hierfür muss geprüft werden, ob man
insolvenzfähig ist,
ob ein Insolvenzgrund vorliegt und
ob man antragsberechtigt ist.
Insolvenzfähigkeit
Insolvenzfähig können sein
natürliche Personen,
Personengesellschaften,
OHG,
KG,
GbR
ein Nachlass (§ 1922 BGB)
das Gesamtgut einer Gütergemeinschaft (§§ 1450 ff., 1483 ff. BGB). Gründe
Insolvenzgründe
Es gibt nach der Insolvenzordnung drei mögliche Gründe:
die Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO)
die drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO)
nur bei Eigenantrag
die Überschuldung (§ 19 InsO)
nur bei juristischen Personen,
d.h. bei AG, GmbH, etc.
Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Schuldner seine fälligen Zahlungverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Drohende Zahlungsunfähigkeit hingegen bedeutet, dass der Schuldner die bestehenden, aber noch nicht fälligen Zahlungsverpflichtungen zusätzlich in Betracht zieht. Überschuldung wiederum meint, dass das Vermögen des Schuldners (zu Zeitwerten bewertet) nicht ausreicht, um die bestehenden Verbindlichkeiten zu begleichen.
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