ZU DEN KURSEN!

Recht und Steuern für Fachwirte - System

Kursangebot | Recht und Steuern für Fachwirte | System

Recht und Steuern für Fachwirte

System

Das Steuerobjekt der Umsatzsteuer sind jene Umsätze, welche steuerbar sind, d.h. gewisse rechtliche und wirtschaftliche Verkehrsvorgänge. Die Umsatzsteuer selbst ist eine Allphasen-Nettoumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug. Sie ist deswegen eine Nettosteuer, weil die Umsatzsteuer auf unterschiedlichen Stufen erhoben wird und die gezahlte Umsatzsteuer (= Vorsteuer) gegen die geschuldete Umsatzsteuer gegengerechnet werden kann. Es kommt daher nicht zu einer Kumulation der Umsatzsteuer auf den verschiedenen Bereichen.

Beispiel

Hier klicken zum Ausklappen

Die Wasser GmbH aus Erfurt kauft u.a. bei der Glas AG aus Minden 100 Glasflaschen ein und bezahlt hierfür € 1,60 zzgl. Umsatzsteuer. Sie füllt in die Flaschen ein leckeres Mineralwasser und verkauft diese 100 Flaschen weiter für 2 € pro Stück zzgl. Umsatzsteuer. Diese fertigen Mineralwasserflaschen werden an den Großhandel für € 2,60 zzgl. Umsatzsteuer weiterverkauft.

Auf den einzelnen Stufen des Handels wird jeweils die Umsatzsteuer erhoben. Die Wasser GmbH bezahlt an die Glas AG deshalb nicht € 1,60 (also den Nettopreis), sondern zusätzlich die Umsatzsteuer von 0,19 · 1,6 = € 0,304, also einen Bruttopreis von € 1,904. Die Wasser GmbH wiederum berechnet für ihren Nettopreis von € 2,10 eine Umsatzsteuer von 2·0,19 = 0,38 € und lässt sich diese von ihrem Kunden, nämlich der Großhandels GmbH, vergüten. Die Wasser GmbH zahlt also eine Umsatzsteuer in Höhe von € 0,304 (die sog. Vorsteuer) und erhält Umsatzsteuer in Höhe von € 0,38, welche sie dem Finanzamt schuldet. Sie zahlt daher an das Finanzamt insgesamt nur 0,38 - 0,304 = € 0,076, die sog. Zahllast. Diese Rechnung lässt sich auf den anderen Wirtschaftsstufen ebenfalls anstellen, das heißt die einzelnen Unternehmen zahlen an das Finanzamt jeweils nur die Differenz aus erhaltener Umsatzsteuer und gezahlter Umsatzsteuer, also die sog. Zahllast. Insgesamt erhält das Finanzamt daher einen Betrag von 0,304 + 0,0706 + 0,114 = € 0,494. Dies ist derselbe Betrag, als wenn das Finanzamt lediglich auf der letzten Stufe, nämlich beim Großhandel, die Umsatzsteuer von 0,19 · 2,6 = 0,494 € erhoben hätte.

Stufen

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 3

Unternehmen

Glas AG

Wasser GmbH

Handels AG

Art der Leistung

Lieferung

Lieferung

Lieferung

Nettopreis

1,6

2

2,6

Umsatzsteuer

0,304

0,38

0,494

Kaufpreis

1,904

2,38

3,094

Mehrwert auf den

einzelnen Stufen

1,5

0,4

0,6

USt hierauf

0,304

0,076

0,114

oder anders berechnet:

Umsatzsteuer-Zahllast:

Umsatzsteuer

0,304

0,38

0,494

Vorsteuer

0

0,304

0,38

Zahllast

0,304

0,076

0,114

Wir unterscheiden also

  • die Vorsteuer

    • für die eingehenden Rechnungen

    • ist ein aktives Bestandskonto,

  • die Umsatzsteuer

    • für die ausgehenden Rechnungen

    • ist ein passives Bestandskonto.

Das Konto „Vorsteuer“ stellt also eine Forderung gegenüber dem Finanzamt dar (und ist deshalb ein aktives Bestandskonto), das Konto „Umsatzsteuer“ ist eine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt und ist deswegen ein passives Bestandskonto.

Weiterhin ist wichtig zu wissen, dass es zwei Umsatzsteuersätze gibt, nämlich

  • 19 %, den so genannten Regelsteuersatz, und

  • 7 % (die Ausnahme).

Was speziell mit 7 % besteuert wird, regelt § 12 II UStG.