Das Steuerobjekt der Umsatzsteuer sind jene Umsätze, welche steuerbar sind, d.h. gewisse rechtliche und wirtschaftliche Verkehrsvorgänge. Die Umsatzsteuer selbst ist eine Allphasen-Nettoumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug. Sie ist deswegen eine Nettosteuer, weil die Umsatzsteuer auf unterschiedlichen Stufen erhoben wird und die gezahlte Umsatzsteuer (= Vorsteuer) gegen die geschuldete Umsatzsteuer gegengerechnet werden kann. Es kommt daher nicht zu einer Kumulation der Umsatzsteuer auf den verschiedenen Bereichen.
Beispiel
Die Wasser GmbH aus Erfurt kauft u.a. bei der Glas AG aus Minden 100 Glasflaschen ein und bezahlt hierfür € 1,60 zzgl. Umsatzsteuer. Sie füllt in die Flaschen ein leckeres Mineralwasser und verkauft diese 100 Flaschen weiter für 2 € pro Stück zzgl. Umsatzsteuer. Diese fertigen Mineralwasserflaschen werden an den Großhandel für € 2,60 zzgl. Umsatzsteuer weiterverkauft.
Auf den einzelnen Stufen des Handels wird jeweils die Umsatzsteuer erhoben. Die Wasser GmbH bezahlt an die Glas AG deshalb nicht € 1,60 (also den Nettopreis), sondern zusätzlich die Umsatzsteuer von 0,19 · 1,6 = € 0,304, also einen Bruttopreis von € 1,904. Die Wasser GmbH wiederum berechnet für ihren Nettopreis von € 2,10 eine Umsatzsteuer von 2·0,19 = 0,38 € und lässt sich diese von ihrem Kunden, nämlich der Großhandels GmbH, vergüten. Die Wasser GmbH zahlt also eine Umsatzsteuer in Höhe von € 0,304 (die sog. Vorsteuer) und erhält Umsatzsteuer in Höhe von € 0,38, welche sie dem Finanzamt schuldet. Sie zahlt daher an das Finanzamt insgesamt nur 0,38 - 0,304 = € 0,076, die sog. Zahllast. Diese Rechnung lässt sich auf den anderen Wirtschaftsstufen ebenfalls anstellen, das heißt die einzelnen Unternehmen zahlen an das Finanzamt jeweils nur die Differenz aus erhaltener Umsatzsteuer und gezahlter Umsatzsteuer, also die sog. Zahllast. Insgesamt erhält das Finanzamt daher einen Betrag von 0,304 + 0,0706 + 0,114 = € 0,494. Dies ist derselbe Betrag, als wenn das Finanzamt lediglich auf der letzten Stufe, nämlich beim Großhandel, die Umsatzsteuer von 0,19 · 2,6 = 0,494 € erhoben hätte.
Stufen | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 |
Unternehmen | Glas AG | Wasser GmbH | Handels AG |
Art der Leistung | Lieferung | Lieferung | Lieferung |
Nettopreis | 1,6 | 2 | 2,6 |
Umsatzsteuer | 0,304 | 0,38 | 0,494 |
Kaufpreis | 1,904 | 2,38 | 3,094 |
Mehrwert auf den | |||
einzelnen Stufen | 1,5 | 0,4 | 0,6 |
USt hierauf | 0,304 | 0,076 | 0,114 |
oder anders berechnet: | |||
Umsatzsteuer-Zahllast: | |||
Umsatzsteuer | 0,304 | 0,38 | 0,494 |
Vorsteuer | 0 | 0,304 | 0,38 |
Zahllast | 0,304 | 0,076 | 0,114 |
Wir unterscheiden also
die Vorsteuer
für die eingehenden Rechnungen
ist ein aktives Bestandskonto,
die Umsatzsteuer
für die ausgehenden Rechnungen
ist ein passives Bestandskonto.
Das Konto „Vorsteuer“ stellt also eine Forderung gegenüber dem Finanzamt dar (und ist deshalb ein aktives Bestandskonto), das Konto „Umsatzsteuer“ ist eine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt und ist deswegen ein passives Bestandskonto.
Weiterhin ist wichtig zu wissen, dass es zwei Umsatzsteuersätze gibt, nämlich
19 %, den so genannten Regelsteuersatz, und
7 % (die Ausnahme).
Was speziell mit 7 % besteuert wird, regelt § 12 II UStG.
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