Inhaltsverzeichnis
Zunächst beschreiben wir, wie und wodurch Wettbewerb beschränkt wird. Danach gehen wir ein auf die staatliche Aufgabe des Wettbewerbsschutzes.
Wettbewerbseinschränkungen
Es ist anerkanntermaßen Aufgabe des Staates, die Wettbewerbsfreiheit zu sichern, denn Wettbewerb an sich tendiert dazu, sich selbst aufzulösen. Anbieter sind prinzipiell geneigt, Marktmacht auszunutzen und dadurch den Wettbewerb als das freie Spiel der Kräfte auszuhebeln.
Zu den Formen der Wettbewerbsbeschränkung gehören
Kartelle,
marktbeherrschende Unternehmen und
Unternehmenszusammenschlüsse.
Kartelle sind Absprachen zwischen Unternehmen zur Beschränkung des Wettbewerbs zwischen ihnen. Man unterscheidet u.a.
Preiskartelle,
Submissionskartelle,
Rabattkartelle,
Konditionenkartelle.
Marktbeherrschende Unternehmen könnten
Ausbeutungsmissbrauch bzw.
Behinderungsmissbrauch
Ausschließlichkeitsbedingungen
Sperrkäufe
begehen. Ausbeutungsmissbrauch ist möglich, wenn ein Unternehmen Leistungen vorgelagerter Produktionsstufen nicht angemessen entgilt oder aber bei nachgelagerten Stufen für von ihm erbrachte Leistungen „unangemessen hohe“ Gegenleistungen fordert. Bei Ausschließlichkeitsbedingungen werden z.B. Lieferanten dazu verpflichtet, nur den Marktbeherrscher zu beliefern bzw. nur dessen Erzeugnisse zu führen. Bei Sperrkäufen ist die Intention, potentielle Konkurrenten daran zu hindern, in den Markt einzutreten. So werden Rohstoffe vom Sperrkäufer nur deswegen gekauft, damit andere nicht zum Zug kommen.
Bei Unternehmenszusammenschlüssen unterscheidet man
Ursachen der Unternehmenskonzentration
Finanzierungsnachteile kleinerer Unternehmen
Größenvorteile (= economies of scale)
Diversifizierungsvorteile (= economies of scope)
staatliche Rahmenbedingungen
z.B. Steuersystem oder Patentrecht
Komponenten des Konzentrationsprozesses
unterschiedliches internes Unternehmenswachstum durch Leistungsdivergenzen
Marktaustritt von Unternehmen
Markteintritt neuer Anbieter
Verdrängung kleinerer Anbieter.
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