Kursangebot | Investition, Finanzierung und Controlling für Wirtschaftsfachwirte | Finanzierungsplanung

Investition, Finanzierung und Controlling für Wirtschaftsfachwirte

Finanzierungsplanung

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Finanzierungsplanung

01. Welchen Inhalt hat der Finanzierungsplan?

Der Finanzierungsplan zeigt, mit welchen Finanzmitteln der Kapitalbedarf gedeckt werden soll. Er wird im Anschluss an die Kapitalbedarfsermittlung erstellt.

02. Welche grundsätzlichen Aspekte sind bei der Finanzierungsplanung zu beachten?

Die Frage der optimalen Finanzstrategie lässt sich nicht allgemeinverbindlich beantworten. Sie ist abhängig von der Art des Unternehmens (Dienstleistung, Handel, Produktion), dem spezifischen Verlauf der Einnahmen- und Ausgabenströme, der Eigenkapitalausstattung, der Kreditwürdigkeit des Unternehmens, der Zahlungsmoral der Kunden usw.

Grundsätzlich lassen sich zur Finanzstrategie folgende Empfehlungen geben:

  1. Sichern der Liquidität:

    laufende Beobachtung der Einnahmen und Ausgaben (Stichtag und Höhe) sowie der Liquiditätsgrade

  2. Ausreichende Eigenkapitalausstattung bzw. Verbesserung der Eigenkapitalbasis:

    Stichworte: Basel III, horizontale und vertikale Finanzierungsregeln, Entwicklung des Working Capital, Cashflow-Analyse, staatliche Fördermittel, hinreichende Innenfinanzierung

  3. Beachtung der Fristenkongruenz:

    Langfristiger Kapitalbedarf wird langfristig finanziert usw.

  4. Hinreichende Fremdfinanzierung unter Beachtung des Kapitalmarktes und in Relation zum Eigenkapital (vgl. Kapitalrentabilität, Leverageeffekt)

  5. Erschließen neuer Kapitalquellen:

    Eigen- und Fremdfinanzierung, Vergleich der Banken hinsichtlich Konditionen, Zusammenarbeit, Zuverlässigkeit der Beratung usw.

  6. Notwendige Finanzierungsentscheidungen (Kapitalneubedarf, Umschichtung, Entschuldung usw.) sind rechtzeitig zu treffen. Dabei ist auf eine hinreichende Flexibilität zu achten (z. B. ausreichend variable Zinskonditionen bei zuverlässig positiver Geschäftsentwicklung und Möglichkeit der vorzeitigen Tilgung).

Fremdfinanzierung

01. Was ist das Ziel der Fremdfinanzierung?

Vgl. dazu 2.3 Finanzierungsarten.

Fremdfinanzierung dient der Beschaffung von Finanzmitteln in Form von Fremdkapital. Sie ist charakterisiert durch einen Kapitalzufluss von außen und die begrenzte Verfügungsdauer – im Gegensatz zur Eigenfinanzierung. Sie begründet ein Schuldverhältnis und bewirkt Kosten. Die Fremdfinanzierung kann langfristigen oder kurzfristigen Charakter haben.

02. Welche Voraussetzung ist für die Fremdfinanzierung erforderlich?

Zentrale Voraussetzung für die Fremdfinanzierung ist eine ausreichende Eigenkapitalbasis des Unternehmens. Die Banken/Fremdkapitalgeber leiten daraus die Kreditwürdigkeit (Eigenkapitalquote, Rating) ab.

03. Welche Formen der Fremdfinanzierung gibt es?

Grundsätzlich kommen folgende Möglichkeiten der Fremdfinanzierung infrage:

  • Förderprogramme:

    Bund und Länder (öffentliche Mittel/Förderprogramme) helfen Existenzgründern in Form von Darlehen und Beteiligungskapital. Die Konditionen wechseln laufend. Für den Laien ist die Fülle der Möglichkeiten kaum noch transparent. Er sollte sich hier Unterstützung durch die IHK bzw. einen Gründungsberater holen. Beispielsweise stellt die KfW-Bank für Existenzgründer verschiedene vergünstigte Finanzierungsmöglichkeiten bereit. Förderprogramme gibt es auch für bestehende Geschäftsbetriebe.

  • Gläubigerdarlehen:

    • Darlehen von Banken gegen Gewährung von Sicherheiten. Die Zinssätze können für bestimmte Laufzeiten fest oder variabel sein. Es gibt das Abzahlungs-, Annuitäten- und Blockdarlehen.

      • Abzahlungsdarlehen: Durch die jährlichen konstanten Tilgungsraten reduziert sich die Grundlage (Restschuld) für die Berechnung der Zinsen.

      • Annuitätendarlehen: Gleichbleibende Beträge des Kapitaldienstes (Zins und Tilgung), wobei sich die Zusammensetzung aus Zins und Tilgung über die Laufzeit verändert.

      • Blockdarlehen: Gleichbleibende Zinszahlungen pro Periode, da der Darlehensbetrag in einem „Block“ im letzten Jahr der Darlehenslaufzeit zurückbezahlt wird.

    • Kontokorrentkredit: Überziehung des Kontos bis zu einem Kreditlimit ist möglich. Es werden Sollzinsen berechnet.

    • Private Darlehen (Freunde, Familie).

Eigenfinanzierung

01. Was ist Eigenfinanzierung?

Eigenfinanzierung: Das Kapital wird durch Eigentümer aufgebracht, z. B. Unternehmer, Gesellschafter, Aktionäre.

02. Welche Möglichkeiten der Beteiligungsfinanzierung gibt es?

Die Beteiligungsfinanzierung (auch: Einlagenfinanzierung) gehört zu den Formen der Eigenfinanzierung: Dem Unternehmen wird Eigenkapital vom Eigentümer (Einzelunternehmen), Miteigentümer (Gesellschafter/Personengesellschaften) oder Anteilseigner (Kapitalgesellschaften) zur Verfügung gestellt. Man unterscheidet:

  1. Beteiligungsfinanzierung bei Einzelfirmen und Personengesellschaften, z. B.:

    • Einlagen von Geld- und Sachkapital sowie Rechten des Unternehmers bzw. der Gesellschafter

    • Neuaufnahme von Gesellschaftern

  2. Beteiligungsfinanzierung bei Kapitalgesellschaften, z. B.:

    • GmbH: Aufnahme neuer Gesellschafter oder Erhöhung der Stammeinlage bestehender Gesellschafter

    • AG: Kapitalerhöhung durch Ausgabe neuer (junger) Aktien

  3. Überlassung von Kapital durch

    • Einzahlung von Barmitteln

    • Einbringen von Sachwerten (z. B. Rechte, Immobilien).

03. Welche Vor- und Nachteile sind mit der Beteiligungsfinanzierung verbunden?

Beteiligungsfinanzierung
Vorteile
  • Das eingebrachte Eigenkapital erhöht die EK-Quote.
  • Sie verursacht weder Zins- noch Tilgungsbelastungen.
  • Sie erreicht eine bessere Bonität bei der Bank für evtl. Kreditierung.
Nachteile
  • Sie könnte Anteile und Ansprüche verschieben.
  • Sie verursacht Kosten, weil evtl. auf höherverzinsliche alternative Anlagen durch die Einlage verzichtet wurde.

04. Wie erfolgt die Beteiligungsfinanzierung bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften, und welche Wirkungen sind damit verbunden?

Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften erfolgen die Einlagen aus dem privaten Vermögen des Einzelunternehmers oder Gesellschafters. Einzelunternehmer und Gesellschafter einer Personengesellschaft haften mit dem Geschäfts- und Privatvermögen.

Beteiligungsfinanzierung bei Personengesellschaften
OHGSie erfolgt durch Einlagen alter und neuer Gesellschafter. Bei Aufnahme neuer Gesellschafter hat dies Auswirkungen auf die Geschäftsführung, die Gewinnverteilung, die Liquidationserlöse u. Ä. Jeder Gesellschafter haftet gesamtschuldnerisch (unmittelbar, unbeschränkt, solidarisch).
KGSie erfolgt in Form der Kommanditeinlage. Während Komplementäre wie die OHG-Gesellschafter haften, erfolgt die Haftung der Kommanditisten nur bis zur Höhe der geleisteten Kapitaleinlage. Kommanditisten haben keinen Geschäftsführungsanspruch, jedoch ein Kontrollrecht.
Stille GesellschaftDie Beteiligung tritt als typisch stille Beteiligung oder als atypische stille Beteiligung auf.
  • Der typische stille Gesellschafter ist am Gewinn beteiligt und besitzt ein Kontrollrecht. Ein Rückzahlungsanspruch lässt auf einen Fremdkapitalcharakter der Einlage schließen.
  • Der atypische stille Gesellschafter gilt als Mitunternehmer mit den sich daraus ergebenen Mitsprache- und Kontrollrechten und ist mit den stillen Reserven beteiligt. Verluste werden bis zur Höhe der Einlage übernommen. Die Kapitaleinlage wird als Eigenkapital betrachtet.

05. Wie erfolgt die Beteiligungsfinanzierung bei Kapitalgesellschaften, und welche Wirkungen sind damit verbunden?

Beteiligungsfinanzierung bei Kapitalgesellschaften
GmbHSie erfolgt durch Aufnahme neuer Gesellschafter oder durch Erhöhung der Einlagen bereits zur Gesellschaft gehörender Gesellschafter. Die Gesellschafter haben z. B. ein Auskunftsrecht, einen Anspruch auf den Bilanzgewinn (Aufteilung nach Geschäftsanteilen, Gesellschaftsvertrag).
AGJede Kapitalerhöhung erfordert die Zustimmung der Hauptversammlung (vertretene Grundkapital) mit mindestens einer ¾-Mehrheit. Die bisherigen Aktionäre erhalten ein gesetzliches Bezugsrecht (vgl. Frage 08.), damit Vermögensnachteile ausgeglichen werden. Zudem entstehen im Rahmen der Kapitalerhöhung verschiedene Emissionskosten (z. B. Druckkosten, Börsenprospekt, Provision für emittierende Bank usw.).

06. Welche Formen der Erhöhung des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft gibt es?

 

 

 

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Kapitalerhöhung gegen EinlageSie erfolgt durch die Erhöhung der Einlagen der Aktionäre oder durch Ausgabe neuer Aktien. Diese Kapitalerhöhung bedarf der direkten Zustimmung der Hauptversammlung und ist daher eine direkte Kapitalerhöhung.
Bedingte KapitalerhöhungHier handelt es sich um eine indirekte Kapitalerhöhung. Sie setzt die Zustimmung der Hauptversammlung voraus. Der Vorstand ist jedoch mit Zustimmung des Aufsichtsrates nur berechtigt, sie für bestimmte (bedingte) Zwecke, wie
  • Vorbereitung einer Fusion,
  • Ausgabe von Belegschaftsaktien,
  • Umtauschrechte für Inhaber von Wandelobligationen oder Optionsanleihen,

vorzunehmen. Der Nennbetrag der Aktien darf dabei die Hälfte des gezeichneten Kapitals nicht übersteigen (außer für den Fall von Belegschaftsaktion: 10 % des Grundkapitals, § 192 AktG).
Genehmigte KapitalerhöhungEs handelt sich um eine indirekte Kapitalerhöhung. Bei der genehmigten Kapitalerhöhung liegt ebenfalls die Zustimmung der Hauptversammlung vor und die Genehmigung für den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates diese in den nächsten fünf Jahren vorzunehmen. Auch hier darf der Nennwert höchstens 50 % des Grundkapitals betragen.
Kapitalerhöhung aus GeselschaftsmittelnIn dieser Kapitalerhöhungsart wird kein neues Eigenkapital zugeführt. Der Zuwachs ergibt sich aus einer Umwandlung von Kapital- oder Gewinnrücklagen in gezeichnetes Kapital. Im Ergebnis sinkt der Wert der Stückaktie, was i. d. R. zu einer beabsichtigten Absenkung des Aktienkursniveaus führt, um die Nachfrage nach Aktien durch die große Masse von Kleinanlegern zu impulsieren.

07. Welche Aktienarten unterscheidet man?

Aktienarten
UnterscheidungBezeichnungBeschreibung
Übertragungsart InhaberaktieDie Aktie gehört dem jeweiligen Besitzer. Sie wird frei an der Börse gehandelt. Nur die verkaufende Bank kennt den Namen des Inhabers.
NamensaktieDie Aktie ist namentlich auf den Inhaber ausgestellt (Eintragung im Aktienregister); Weitergabe ist nur durch Indossament (Übertragungsvermerk) möglich.
Vinkulierte NamensaktieDie Indossierung ist nur mit Zustimmung der AG möglich (Vinkulus, lat: Fessel).
Umfang der Rechte StammaktieStarke Verbreitung in Deutschland, z. B. mit gleichem Stimmrecht, gleichem Recht auf Dividende usw.
VorzugsaktieBesondere Rechte, z. B. Bevorzugung bei der Gewinnverteilung, erhöhter Liquidationsanteil bei Insolvenz; häufig ist das Stimmrecht ausgeschlossen.
Ausgabezeitpunkt Alte AktieAusgabe bei der Unternehmensgründung
Junge AktieAusgabe bei Kapitalerhöhungen
Nennwert NennwertaktieGrundkapital = Summe der Aktiennennwerte. Die Nennwertaktien dürfen nur zu einem Betrag, der gleich oder über dem Nennwert liegt („über pari“), ausgegeben werden. Der Mindestnennbetrag einer Nennwertaktie beträgt 1 €.
StückaktieNach § 8 AktG lauten Stückaktien auf keinen Nennbetrag. Der Anteil am Grundkapital bestimmt sich bei Stückaktien nach der Zahl der Aktien: Wert = Grundkapital dividiert durch Anzahl der Aktien.

08. Was ist das Bezugsrecht?

Das Bezugsrecht ist das Recht eines Aktionärs auf Bezug neuer Aktien bei einer ordentlichen Kapitalerhöhung. Das Bezugsrecht ist ein Geldwert, der an der Börse gehandelt wird; der tatsächliche Geldwert ergibt sich durch Angebot und Nachfrage. Der Bezugswert kann rein rechnerisch ermittelt werden.

 $$\Large Bezugsrecht\;=\; \frac {Kurs_{\;alte\;Aktien}\;-\;Kurs_{\;neue\;Aktien}} {\frac{\;Anzahl_{\;Aktien\;alt}}{Anzahl_{\;Aktien\;neu}}\;+1} $$

Mezzanine Kapital

01. Was bezeichnet man als Mezzanine Kapital?

Als Mezzanine Kapital wird eine Mischung aus Eigen- und Fremdkapital bezeichnet. Je nach Ausgestaltungsform ist es bilanziell näher dem Eigenkapital oder dem Fremdkapital zuzuordnen. Das Wort „Mezzanino“ stammt aus dem Italienischen und bezeichnet die in der Renaissance typische Bauweise eines Halbgeschosses, das zwischen zwei Hauptgeschossen liegt.

02. Welches sind die typischen Merkmale des Mezzanine Kapitals?

Typische Merkmale sind die Nachrangigkeit in Bezug auf andere Gläubiger, der Verzicht auf Sicherheiten, die Vorrangigkeit gegenüber Stammkapital/Grundkapital und Rücklagen sowie geringerer Zinsaufwand für Fremdkapital durch bessere Refinanzierungskonditionen.

03. Welche Formen des Mezzanine Kapitals gibt es?

Formen des Mezzanine Kapitals
Nachrangige DarlehenDieses in Form von Krediten oder Anleihen verbriefte Kapital muss erst nachrangig zurückgezahlt werden. Das bedeutet, dass erst Ansprüche aus vorrangigen Darlehen bedient werden müssen, ehe ein Anspruch auf Rückzahlung dieses Mezzanine Kapitals besteht. Daher wird vom Kreditnehmer ein hoher Zinssatz angeboten.
Partiarische DarlehenBei Gewährung eines Gesellschafterdarlehens wird das Eigenkapital nicht aufgestockt. Der Gesellschafter erhält als Kreditgeber niedrige Zinsen sowie eine Gewinn- oder Umsatzbeteiligung (Equity-Kicker).
Stille BeteiligungBei der stillen Beteiligung tritt der Kapitalgeber nach außen nicht in Erscheinung. Es werden zwei Formen unterschieden:
  • typische stille Gesellschaft
  • atypische stille Gesellschaft
GenussscheinDer Genussschein verbrieft Vermögens-, nicht aber Mitbestimmungsrechte an einem Unternehmen. Er wird wie ein schuldrechtliches Beteiligungsrecht behandelt, d. h. es ist ein Gläubigerrecht auf Gewinn oder Festzins, jedoch mit reduzierten Gesellschafterrechten.

Sicherheiten

01. Welche Voraussetzungen müssen für die Kreditgewährung vorliegen?

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  • Kreditfähigkeit: Bei der juristischen Prüfung werden die rechtlichen Voraussetzungen geklärt:

    • bei natürlichen Personen:

    • Geschäftsfähigkeit, Güterstand bei Verheirateten (Haftung) und

    • bei juristischen Personen:

      Nachweis der Vertretungsvollmacht (z. B. Prokura).

    Kreditwürdigkeit: Die Prüfung der Kreditwürdigkeit erstreckt sich auf zwei Bereiche:

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02. Welche Formen der Kreditsicherung gibt es?

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  • Einfacher (reiner) Personalkredit (ungedeckter Kredit, Blankokredit):

    Sicherung des Kredits nur in der Person begründet; i. d. R. kurzfristig.

  • Verstärkter Personalkredit:

    Neben dem Kreditnehmer haften noch weitere Personen.

  • Bürgschaft:

    Zwei Verträge: Kreditvertrag + (schriftlicher) Bürgschaftsvertrag; der Bürge haftet für die Verbindlichkeit des Hauptschuldners.

    • Ausfallbürgschaft: Bürge haftet erst, wenn Hauptschuldner nicht zahlen kann („Einrede der Vorausklage“).

    • Selbstschuldnerische Bürgschaft: Bürge haftet wie Hauptschuldner; Verzicht auf Einrede der Vorausklage; bevorzugtes Instrument der Banken.

  • Forderungsabtretung (Zession):

    Der Schuldner tritt seine Forderungen an Dritte/an die Bank ab; schriftlicher Vertrag.

    • Offene Zession: Dem Drittschuldner ist die Zession bekannt; er zahlt an die Bank.

    • Stille Zession: Dem Drittschuldner ist die Zession nicht bekannt; er zahlt weiterhin an den Gläubiger (= Kreditnehmer).

    • Einzelzession: Eine bestimmte Forderung wird abgetreten.

    • Mantelzession: Mehrere, spezifizierte Forderungen werden abgetreten.

    • Globalzession: Alle bestehenden und zukünftigen Forderungen werden abgetreten.

  • Garantie:

    Der Garantiegeber (z. B. die Bank) verpflichtet sich per Vertrag zu einer Risikoübernahme und kann in Anspruch genommen werden, ohne dass der Berechtigte den Bestand der garantierten Forderung nachweist.

  • Patronatserklärung:

    Sicherungsmittel bei der Kreditgewährung an Tochtergesellschaften eines Konzerns: Die Muttergesellschaft verpflichtet sich gegenüber der Bank, ihre Tochtergesellschaft jederzeit in die Lage zu versetzen, ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen zu können.

  • Realkredit:

    Es haften der Kreditnehmer und bestimmte Vermögensgegenstände.

  • Hypothek:

    Die Hypothek ist die Belastung eines Grundstücks, durch die der Kreditgeber berechtigt ist, sich wegen einer bestimmten Forderung (z. B. wegen eines gewährten Baudarlehens) aus dem Grundstück zu befriedigen. Die Hypothek ist an den Bestand einer Forderung gebunden.

    Das heißt:

    • dingliche Haftung sowie mit dem Geschäfts- und Privatvermögen

    • gebunden an eine Forderung (akzessorisch)

    • Nach Rückzahlung der Forderung muss die Hypothek im Grundbuch gelöscht werden.

    • Wenn die Hypothek getilgt ist, kann die Umwandlung in eine Eigentümergrundschuld erfolgen.

  • Grundschuld:

    • Pfandrecht an einem Grundstück

    • Haftung nur mit der Sache (Grundstück)

    • keine Bindung an eine Forderung notwendig (fiduziarisch).

  • Verpfändung:

    Schuldner bleibt Eigentümer, verliert aber den Besitz an der Sache.

  • Lombardkredit:

    Kurzfristiges Darlehen unter Verpfändung beweglicher Sachen, Wertpapiere oder Forderungen.

  • Sicherungsübereignung:

    Schuldner bleibt Besitzer, verliert aber das Eigentum an der Sache.

  • Avalkredit:

    Bank als Bürge. Die Bank haftet selbstschuldnerisch aufgrund einer eingegangenen Bürgschaftsverpflichtung, sie gibt ihren guten Namen (Kosten für den Kreditnehmer).

  • Eigentumsvorbehalt:

    Bei Warengeschäften; übliche Sicherheit bei Lieferantenkrediten; die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.

    • Verlängerter Eigentumsvorbehalt: Lieferant erhält Abtretung der Rechte bei Weiterverkauf der Sache.

    • Erweiterter Eigentumsvorbehalt: Lieferant bleibt Eigentümer (auch) der weiterverarbeiteten Ware bzw. wird Eigentümer der hergestellten Sache.

Leverage-Effekt

 

01. Was bezeichnet man als Leverage-Effekt?

Man bezeichnet damit den Effekt, dass durch zusätzliches Fremdkapital die Eigenkapitalrendite gehebelt (Hebel = Leverage) wird, wenn die Gesamtkapitalrendite größer ist als der Zinssatz für Fremdkapital. Der Effekt gilt auch umgekehrt (positiver/negativer Leverage-Effekt).

Beispiel

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Formel:

$$EKR = GKR + \frac{FK}{EK} \;\cdot\; (GKR – FKZ)$$

$$EKR_{1} = 10 \% + \frac{200.000 €}{800.000 €} * (10 \% – 6 \%) = 11 \%$$

Nun Erhöhung des Fremdkapitals um 300.000 €.

$$EKR_{2} = 10 \% + \frac{500.000 €}{800.000 €} * (10 \% – 6 \%) = 12,5 \%$$

Die Eigenkapitalrendite steigt durch die Erhöhung des Fremdkapitals um 300.000 € von 11 % auf 12,5 %.