Wenn Unternehmen, die in den Konzernabschluss einbezogen sind (und nur diese!) unter sich Lieferungen und Leistungen austauschen, so hat man aus Sicht der Einheitstheorie einen Innenumsatz, denn die eine „Betriebsstätte“ liefert einer anderen „Betriebsstätte“ etwas. Die Erträge, die sich beim Lieferanten ergeben, müssen folglich
mit den darauf entfallenden Aufwendungen verrechnet werden oder
als Bestandserhöhung oder
als andere aktivierte Eigenleistungen
ausgewiesen werden.
Wir gehen nacheinander auf die oben angesprochenen Fragestellungen ein.
Selbsterstellung
Vermögenswert des Umlaufvermögens
Weiterbearbeitung
Lageraufnahme
Fremdbezug
Vermögenswert des Anlagevermögens
Vermögenswert des Umlaufvermögens
unbearbeitete Lageraufnahme
Weiterbearbeitung
Lageraufnahme
Verkauf an Konzernfremde
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