Für assoziierte Unternehmen und für Gemeinschaftsunternehmen wird die Equity-Methode nach der Buchwertmethode durchgeführt. Wir trennen im folgenden nicht die Erst- und die Folgekonsolidierung in unterschiedliche Kapitel auf, sondern sprechen beide Konsolidierungen hier.
Methode
Bei der Equity-Methode wird die Kapitalkonsolidierung technisch anders gerechnet als die Vollkonsolidierung oder die Quotenkonsolidierung. Man rechnet nämlich nicht die einzelnen Positionen der Bilanz des assoziierten Unternehmens ein, sondern vielmehr besteht die Konzernbilanz aus
den einzelnen Positionen des beteiligten Unternehmens
(wir wollen den Ausdruck „Mutter“ hier streng vermeiden) und
dem Beteiligungsbuchwert
dieser subsumiert die Beteiligung, den Anteil an den stillen Reserven und stillen Lasten, den Anteil am Gewinn und den Geschäfts- oder Firmenwert in einer einzigen Zahl.
Die Erstkonsolidierung funktioniert bei der Buchwertmethode folgendermaßen:
Methode
SCHEMA EQUITY-METHODE (NACH BUCHWERTMETHODE):
1. Berechne den Unterschiedsbetrag durch
Unterschiedsbetrag = Beteiligungsbuchwert abzgl. anteiliges (nicht neubewertetes) bilanzielles Eigenkapital des Anteilsunternehmens.
2. Dieser Unterschiedsbetrag lässt sich verteilen auf
- anteilige stille Reserven,
- anteilige stille Lasten und
- den Geschäfts- oder Firmenwert.
3. Kalkuliere alsdann Wert der Beteiligung Vorjahr
- zzgl. anteiliger Jahresüberschuss des Anlageunternehmens
- abzgl. erhaltende Dividende
- abzgl. Abschreibung auf anteilige stille Reserven im sonstigen Vermögen
- zzgl. anteilige stille Lasten
= Wert der Beteiligung im Folgejahr
Wir rechnen am folgenden Beispiel:
Beispiel
Die MU-AG ist mit 25 % an der AU-GmbH beteiligt. Die Bilanzen der beiden Gesellschaften sehen wie folgt aus:
MU | AU | |||
Positionen | A | P | A | P |
sonstiges Anlagevermögen | 400 | 300 | ||
Beteiligung | 200 | |||
Umlaufvermögen | 300 | 500 | ||
Eigenkapital | 200 | 400 | ||
Fremdkapital | 700 | 400 | ||
Summe | 900 | 900 | 800 | 800 |
Beispiel
In der Bilanz der AU-GmbH sind stille Reserven im langfristigen Vermögen von 40 und stille Reserven von 20 im kurzfristigen Vermögen enthalten. Außerdem sind im Fremdkapital die Rückstellungen mit 10 zu niedrig bewertet.
Führe die Konsolidierung nach der Equity-Methode durch.
Erstkonsolidierung
Man erhält die Konzernbilanz durch folgendes Schema:
MU | AU | Summe | Konsolidierung | Konzernbilanz | ||||||
Positionen | A | P | A | P | A | P | A | P | A | P |
sonstiges Anlagevermögen | 400 | 300 + 40 | 400 | |||||||
Beteiligung | 200 | 200 | ||||||||
Umlaufvermögen | 300 | 500 + 20 | 300 | |||||||
Eigenkapital | 200 | 400 +40 + 20 - 10 | 200 | |||||||
Fremdkapital | 700 | 410 | 700 | |||||||
Summe | 900 | 900 | 860 | 860 | 900 | 900 |
Summenbilanz und Konsolidierung entfallen also.
Sie finden die Konzernbilanz in der Erstkonsolidierung unbefriedigend? Das kann man verstehen, denn es ist kein Unterschied zur Einzelbilanz der Mutter vorhanden...
Folgekonsolidierung
Wie wird danach, also im Folgejahr, verfahren?
Beispiel
Zusätzlich zu den Angaben aus dem obigen Beispiel sei für das Folgejahr bekannt, dass die MU einen Jahresüberschuss von 60 und die AU von 100 realisiert. Vermögenswerte wurden in Höhe der Abschreibungen im Folgejahr neu beschafft. Das Fremdkapital sinkt in Höhe des Gewinns. Die Restnutzungsdauer der abnutzbaren Vermögenswerte liege bei fünf Jahren, lineare Abschreibung sei unterstellt. Das Umlaufvermögen werde komplett umgeschlagen.
Wie geht man nach der Equity-Methode im Folgejahr vor?
Zunächst rechnet man den sog. Unterschiedsbetrag aus, der sich ergibt als Differenz aus Beteiligungsbuchwert abzgl. dem anteiligen (nicht neubewerteten!) Eigenkapital beim Anlageunternehmen:
Unterschiedsbetrag = Beteiligungsbuchwert – anteiliges EK der AU
= 200 – 0,25*400
= 200 – 100
= 100 €.
Dieser Unterschiedsbetrag lässt sich verteilen auf
die anteiligen stillen Reserven
beim langfristigen Vermögen
0,25*40 = 10
beim kurzfristigen Vermögen
0,25*20 = 5
die stillen Lasten
0,25*10 = 2,5 und
den Geschäfts- oder Firmenwert
100 – 10 – 5 + 2,5 = 87,5.
Zu beachten ist insbesondere, dass die stillen Lasten hinzuaddiert werden, die stillen Reserven hingegen abgezogen werden!
Dann geht es um das Ausrechnen des Beteiligungsbuchwerts für die Konzernbilanz. Dieser nimmt in den unterschiedlichen Jahren unterschiedliche Werte an. Man rechnet ihn aus mit der schon im Schema erwähnten Formel
Methode
Wert der Beteiligung Vorjahr
+ anteiliger Jahresüberschuss des Anlageunternehmens
abzgl. erhaltende Dividende
abzgl. Abschreibung auf anteilige stille Reserven im sonstigen langfristigen Vermögen
abzgl. Abschreibungen auf anteilige stille Reserven im kurzfristigen Vermögen
zzgl. anteilige stille Lasten
= Wert der Beteiligung im Folgejahr
Also rechnet man hier damit
Wert der Beteiligung Vorjahr | 200 |
+ anteiliger Jahresüberschuss des Anlageunternehmens (0,25*100 =) | 25 |
abzgl. erhaltende Dividende | - |
abzgl. Abschreibung auf anteilige stille Reserven im sonstigen langfristigen Vermögen (0,25*(40:5)=) | 2 |
abzgl. Abschreibungen auf anteilige stille Reserven im kurzfristigen Vermögen: (0,25*20 =) | 5 |
zzgl. anteilige stille Lasten: (0,25*10 =) | 2,5 |
= Wert der Beteiligung im Folgejahr = | 220,5 |
Damit steht der Beteiligungsbuchwert für das Folgejahr fest. Man kalkuliert schließlich noch den Jahresüberschuss neu:
JÜ_neu = anteiliger Jahresüberschuss des Anlageunternehmens abzgl. Abschreibungen stiller Reserven zzgl. Auflösung stiller Lasten = 25 - 2 - 5 + 2,5 = 20,5. Mithin errechnet sich der Jahresüberschuss des anlegenden Unternehmens (nicht verwechseln mit dem Anlageunternehmen!) als
neuer Jahresüberschuss anlegendes Unternehmen = alter Jahresüberschuss zzgl. / abzgl. Veränderung
= 60 + 20,5 = 80,5.
Damit erhält man für das Folgejahr
MU | AU | Summe | Konsolidierung | Konzernbilanz | ||||||
Positionen | A | P | A | P | A | P | A | P | A | P |
sonstiges Anlagevermögen | 400 | 300 | 400 | |||||||
Beteiligung | 200 | 220,5 | ||||||||
Umlaufvermögen | 300 | 500 | 300 | |||||||
sonstiges Eigenkapital | 200 | 400 | 200 | |||||||
Jahresüberschuss | 60 | 100 | 80,5 | |||||||
Fremdkapital | 640 | 300 | 640 | |||||||
Summe | 900 | 900 | 800 | 800 | 920,5 | 920,5 |
Wieder hat sowohl Summenbilanz als auch Konsolidierung keinen Sinn, da nicht die einzelnen Positionen summiert und möglicherweise konsolidiert werden, sondern vielmehr es nur auf eine einzige Größe ankommt, nämlich den Beteiligungsbuchwert.
Methode
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