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Konzernabschluss nach IFRS - Aktivischer Konsolidierungsausgleichsposten

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Konzernabschluss nach IFRS

Aktivischer Konsolidierungsausgleichsposten

Man spricht von einem aktivischen Konsolidierungsausgleichsposten, wenn dieser größer ist als null, wenn also der Beteiligungsbuchwert das anteilige Eigenkapital übersteigt.

Merke

Hier klicken zum AusklappenDie Mutterunternehmung hat bei einem aktivischen Konsolidierungsausgleichsposten dann für die Beteiligung mehr bezahlt als das anteilige Reinvermögen (jedenfalls das bilanzielle!) wert ist.

Beispiel

Hier klicken zum AusklappenDie Mutter AG ist bei der Tochter GmbH mit 500 € beteiligt, das anteilige Eigenkapital lautet 300 €.

Der Konsolidierungsausgleichsposten beträgt damit

KAP = Buchwert der Beteiligung abzgl. anteiliges Eigenkapital

= 500 - 300

= 200 > 0.

Der um Konsolidierungsausgleichsposten ist damit aktivisch, denn die Mutter AG hat für die Beteiligung bei der Tochter GmbH 200 € zuviel bezahlt.

Folgende Gründe können die Ursache sein für einen aktivischen Konsolidierungsausgleichsposten:

  • das Tochterunternehmen verfügt über stille Reserven in seiner Bilanz,

  • der Tochter werden positive Zukunftschancen eingeräumt,

  • die Beteiligung ist schlichtweg überbewertet, es wurde also für die Beteiligung zuviel bezahlt.

Der Begriff der stillen Reserven ist sehr wichtig. Man spricht hiervon, wenn

  • Aktivpositionen unterbewertet oder

  • Passivpositionen überbewertet

sind.

Beispiel

Hier klicken zum AusklappenEin Grundstück wurde 1950 für damals 1.000 DM gekauft. Es ist mittlerweile 1 000.000 € wert.

Nach dem AK/HK-Prinzip darf die Bewertung nach Handelsrecht niemals über diese 1.000 DM (heute umgerechnet in €) hinausgehen. Da ein Grundstück nicht planmäßig abgeschrieben werden darf, steht es weiterhin mit (nun umgerechneten, ungefähren) 500 € in der Bilanz. Da das Grundstück aber mittlerweile 1.000.000 € wert ist, handelt sich um eine stille Reserve in Höhe von 1.000.000 - 500 = 999.500 €. Somit ist die Aktivposition "Grundstück"  unterbewertet.

Der zweite Fall, dass also dem Tochterunternehmen positive Zukunftschancen eingeräumt werden, dürfte den Normalfall ausmachen, weil es gerade dann attraktiv, ein Unternehmen zu erwerben.

Der dritte Fall ist nicht zu verwechseln mit dem zweiten, denn es wurde zwar zuviel bezahlt, aber nicht aus positiven Zukunftschancen heraus, sondern weil der Wert der Unternehmung mittlerweile gesunken ist. Es liegt eine Pflicht zur außerplanmäßigen Abschreibung vor, deshalb dürfte dieser Fall in der Praxis selten vorkommen.