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Konzernabschluss nach IFRS - Folgekonsolidierung

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Konzernabschluss nach IFRS

Folgekonsolidierung

Im Rahmen der Folgekonsolidierung werden

die bei der Erstkonsolidierung entstanden sind, fortgeführt.

Wichtig für die Folgekonsolidierung ist, dass wir uns über die Nutzungsverhältnisse des Geschäfts- oder Firmenwerts im klaren sind!

Merke

Hier klicken zum AusklappenDer Geschäfts- oder Firmenwert wird bei IFRS nicht planmäßig abgeschrieben, sondern höchstens außerplanmäßig. Vielmehr unterliegt bei IFRS dieser einem jährlich durchzuführenden Impairment Test, wird also möglicherweise außerplanmäßig abgeschrieben (= wertgemindert).

Diese Regelung ist konträr zur HGB Rechtsprechung. Dort unterliegt der Geschäfts- und Firmenwert einer Nutzungsdauer und somit auch einer planmäßigen Abschreibung.

Abschreibungen im Umlaufvermögen können folgende Besonderheiten aufzeigen:

Methode

Hier klicken zum AusklappenBei den Vermögenswerten ist wichtig, dass man Anlage- und Umlaufvermögen trennt. Beim Umlaufvermögen wird in manchen Prüfungen gesagt, dass es „durch Umschlag in der nächsten Periode realisiert“ wird. Dies bedeutet dann, dass die entstandenen stillen Reserven im Umlaufvermögen in der Folgeperiode komplett aufzulösen sind.