Aufwendungen und Erträge aus dem konzerninternen Lieferungs- und Leistungsverkehr sind zwingend gegeneinander aufzurechnen bzw. es muss eine Umgliederung der Posten stattfinden.
Innenumsatzeliminierung
Ein Bereich bei der Aufwands- und Ertragskonsolidierung ist die Innenumsatzeliminierung. Hier treffen wir in der Praxis häufig auf folgende Sachverhalte:
- Verrechnung mit dem Posten "Materialaufwand"
- Umgliederung in den Posten "Bestandsveränderung", wenn die gelieferten Erzeugnisse noch nicht weiterbearbeitet oder verkauft worden sind
- Umgliederung in den Posten "Andere aktivierte Eigenleistungen", wenn der vom liefernden Tochterunternehmen hergestellte Vermögensgegenstand beim Empfänger im Anlagevermögen aktiviert wurde
Neben der Innenumsatzeliminierung gibt es auch noch weitere Sachverhalte, die häufig unter "Sonstige Leistungen" geführt werden. Beispiele hierfür können sein: intern verrechnete Leistungen aus
- Miete,
- Pacht,
- Patent-/Lizenznutzung,
- Zinsen,
- Energiekosten,
- Verpackungs- und Frachtkosten,
- Beratungskosten,
- Hard- und Softwarekosten,
- Reisekosten,
- Umlagen oder Provisionen sowie
- Kapitalüberlassung und Personalgestellung.
Wir gehen nacheinander auf die oben angesprochenen Situationen ein.
Selbsterstellung
Vermögenswert des Anlagevermögens
Vermögenswert des Umlaufvermögens
unbearbeitete Lageraufnahme
Weiterbearbeitung
Lageraufnahme
Fremdbezug
Vermögenswert des Anlagevermögens
Vermögenswert des Umlaufvermögens
unbearbeitete Lageraufnahme
Weiterbearbeitung
Lageraufnahme
Verkauf an Konzernfremde
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