Wir gehen wie folgt vor. Zunächst werden die anteiligen Eigenkapitalpositionen und anteilige stille Reserven berechnet.
Positionen | Gesamtwert | anteiliger Wert (30 %) |
Gezeichnetes Kapital | 12 | 3,6 |
Rücklagen | 6 | 1,8 |
stille Reserven restliches Anlagevermögen | 4 | 1,2 |
stille Reserven Grundstücke | 3 | 0,9 |
Danach kalkuliert man den Unterschiedsbetrag als
Unterschiedsbetrag = Anschaffungskosten – anteiliges Eigenkapital
= 16 – (3,6 + 1,8)
= 16 – 5,4
= 10,6.
Alsdann wird dieser auf stille Reserven aufgeteilt. Mit anderen Worten: man kalkuliert den Geschäfts- oder Firmenwert:
GoF = Unterschiedsbetrag – anteilige stille Reserven
= 10,6 – (1,2 + 0,9)
= 8,5.
Die stillen Reserven des restlichen Anlagevermögens (das abnutzbar und folglich planmäßigen abzuschreiben ist) werden auf vier Jahre verteilt, also mit 1,2:4 = 0,3 pro Jahr. Man rechnet dann
Positionen | 01.01.01 | 31.12.01 | 31.12.02 | 31.12.03 |
stille Reserven Anlagen | 1,2 | 0,9 | 0,6 | 0,3 |
stille Reserven Grundstücke | 0,9 | 0,9 | 0,9 | 0,9 |
Geschäfts oder Firmenwert | 10,3 | 10,3 | 10,3 | 10,3 |
Unterschiedsbetrag | 12,4 | 12,1 | 11,8 | 11,5 |
Schließlich erhält man für die Entwicklung des Equity-Wertes der Beteiligung folgende Werte:
Positionen | 31.12.01 | 31.12.02 | 31.12.03 |
Beteiligungsbuchwert am Anfang des Geschäftsjahres | 16 | 15,1 | 14,65 |
anteiliges Jahresergebnis (0,3*Jahresüberschuss) (was dem Anteilseigner zusteht) | 0,6 | -0,15 | 0,24 |
was der Anteilseigner erhalten hat | 1,2 | 0,5 | |
Abschreibung der stillen Reserven der Anlagen | 0,3 | 0,3 | 0,3 |
Beteiligungsbuchwert am Ende des Geschäftsjahres | 15,1 | 14,65 | 14,09 |
Methode
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