Inhaltsverzeichnis
Im Rahmen der Folgekonsolidierung werden
der Firmenwert und
die stillen Reserven,
die bei der Erstkonsolidierung entstanden sind, fortgeführt.
Wichtig für die Folgekonsolidierung ist, dass wir uns über die Nutzungsverhältnisse des Geschäfts- oder Firmenwerts im klaren sind!
Merke
Diese Regelung ist konträr zur HGB Rechtsprechung. Dort unterliegt der Geschäfts- und Firmenwert einer Nutzungsdauer und somit auch einer planmäßigen Abschreibung.
Abschreibungen im Umlaufvermögen können folgende Besonderheiten aufzeigen:
Methode
Geschäfts- und Firmenwert
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