Im Rahmen der Folgekonsolidierung werden
der Firmenwert und
die stillen Reserven,
die bei der Erstkonsolidierung entstanden sind, fortgeführt.
Wichtig für die Folgekonsolidierung ist, dass wir uns über die Nutzungsverhältnisse des Geschäfts- oder Firmenwerts im klaren sind!
Merke
Diese Regelung ist konträr zur HGB Rechtsprechung. Dort unterliegt der Geschäfts- und Firmenwert einer Nutzungsdauer und somit auch einer planmäßigen Abschreibung.
Abschreibungen im Umlaufvermögen können folgende Besonderheiten aufzeigen:
Methode
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