Zu a) - d) ist zu sagen, dass eine unverzinsliche (!) Forderung eines Konzernunternehmens gegen ein anderes Konzernunternehmen (welche also bei diesem zu einer Verbindlichkeit führt), abgezinst (!) werden muss mit der Folge einer echten (!) Aufrechnungsdifferenz. Richtig ist also b).
Zu e) – f): Wenn betragsgleiche (!) Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen Konzernunternehmen bestehen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten in den Einzelabschlüssen entstehen, so führt dies zu unechten (!) Aufrechnungsdifferenzen. Insofern ist e) korrekt.
Zu g) – h) ist zu sagen, dass wenn Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen Konzernunternehmen betragsmäßig auseinanderfallen, so führt dies zu echten Aufrechnungsdifferenzen. Also ist h) richtig.
Weitere interessante Inhalte zum Thema
-
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (Bewertung der Aktiva) aus unserem Online-Kurs Externes Rechnungswesen interessant.
-
Arten von Verbindlichkeiten und Bewertung
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Arten von Verbindlichkeiten und Bewertung (Wirtschaftsgut) aus unserem Online-Kurs Bilanz nach Steuerrecht interessant.