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Konzernabschluss nach IFRS - Lösung: Aussagen zur Schuldenkonsolidierung

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Konzernabschluss nach IFRS

Lösung: Aussagen zur Schuldenkonsolidierung

Zu a) - d) ist zu sagen, dass eine unverzinsliche (!) Forderung eines Konzernunternehmens gegen ein anderes Konzernunternehmen (welche also bei diesem zu einer Verbindlichkeit führt), abgezinst (!) werden muss mit der Folge einer echten (!) Aufrechnungsdifferenz. Richtig ist also b).

Zu e) – f): Wenn betragsgleiche (!) Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen Konzernunternehmen bestehen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten in den Einzelabschlüssen entstehen, so führt dies zu unechten (!) Aufrechnungsdifferenzen. Insofern ist e) korrekt.

Zu g) – h) ist zu sagen, dass wenn Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen Konzernunternehmen betragsmäßig auseinanderfallen, so führt dies zu echten Aufrechnungsdifferenzen. Also ist h) richtig.