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Externes Rechnungswesen - Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

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Externes Rechnungswesen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Inhaltsverzeichnis

Forderungen werden nach § 266 Abs. 2 HGB wie folgt untergliedert:

  • Forderungen aus Lieferungen und Leistungen;
    Diese resultieren meist aus noch nicht bezahlten Rechnungen von Kunden. 
  • Forderungen gegen verbundene Unternehmen;

  • Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;

  • sonstige Vermögensgegenstände;

Eine Forderung ist der Anspruch, den das Unternehmen gegenüber einen externen Schuldner (z.B. einen Kunden) hat. Forderungen entstehen z.B. durch die Lieferung eines Vermögensgegenstandes, der noch nicht bezahlt wurde. Grund für die nicht sofortige Bezahlung kann ein vereinbarter Zielverkauf, aber auch ein Zahlungsverzug sein. Darüber hinaus ist natürlich auch eine Kombination denkbar.

Beispiel

Hier klicken zum AusklappenDas Unternehmen XY liefert dem Kunden A einen Tisch in Höhe von 1.785 € (inkl. USt) mit einem Zahlungsziel von 3 Monaten.

Das Unternehmen XY verbucht demnach zum einen Umsatzerlöse und zum anderen eine Forderung aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1.785 €.

Forderungen LuL  1.785 €   an Umsatzerlöse   1.500 €
an   Umsatzsteuer  285 €

Bewertung von Forderungen

Forderungen aus Lieferung und Leistung unterliegen dem strengen Niederstwertprinzip und werden mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Das bedeutet, die Rechnungssumme inklusive der Umsatzsteuer wird angesetzt. Sollte es Hinweise geben, dass die Forderungen nicht im vollen Umfang erfüllt werden, so sind diese Forderungen nach § 253 Abs. 4 HGB auf den zu erwartenden Wert abzuschreiben (außerplanmäßige Abschreibung). 

Einwandfreie Forderungen

Bei diesen Forderungen wird mit einem Zahlungseingang in voller Höhe gerechnet. Sie sind zu ihrem Nennbetrag (inkl. USt) anzusetzen.

Zweifelhafte Forderungen

Bei diesen Forderungen ist nicht sicher, ob diese tatsächlich in vollem Umfang erfüllt werden. Sie unterliegen einem Ausfallrisiko, wodurch der Zahlungseingang unsicher wird.

Beispiel

Hier klicken zum AusklappenDer Kunden A hat am Ende des Jahres einen Antrag auf Insolvenz gestellt. Das Unternehmen XY ist unsicher, ob die Forderung in Höhe von 1.785 € beglichen wird.

Da die Zahlung der Forderung unsicher ist, wird diese umgebucht auf das Konto "Zweifelhafte Forderungen". 

Zweifelhafte Forderungen   an   Forderungen LuL   1.785 €

Uneinbringliche Forderungen

Bei diesen Forderungen steht sicher fest, dass keine Zahlung erfolgen wird. Diese sind sofort abzuschreiben und die Umsatzsteuer zu berichtigen.

Beispiel

Hier klicken zum AusklappenDas Insolvenzverfahren des Kunden A wurde mangels Masse eingestellt. Außerdem ist klar, dass auch eine Einzelvollstreckung keinen cent bringen würde.

Es steht nun mit Sicherheit fest, dass die Forderung in Höhe von 1.785 € uneinbringlich ist. Es hat eine Abschreibung zu erfolgen, welche den Gewinn des Unternehmens mindert.

Abschreibung auf Forderungen LuL   1.500 €   an   Zweifelhafte Forderungen   1.785 €
Umsatzsteuer  285 €an

Zahlung abgeschriebener Forderungen

Spätere Zahlungen von Forderungen, welche bereits abgeschrieben wurden, werden als Ertrag gebucht. 

Beispiel

Hier klicken zum AusklappenDer Kunde A überweist 595 € an das Unternehmen XY.
  Bank   595 €   an   Periodenfremder Ertrag   500 €
   anUmsatzsteuer95 €

Pauschalwertberichtigung

Auf Grund des hohen Aufwands jede einzelne Forderung auf ihr Risiko bzgl. des Erfüllungsbetrags hin zu überprüfen ist es erlaubt, eine Pauschalwertberichtigung der Forderungen durchzuführen. Hierbei wird Pauschalsatz auf alle Forderungen angewendet, welcher das Ausfallrisiko der Forderung bestimmt. Dieser Satz wird anhand von Erfahrungswerten des Unternehmens aus der Vergangenheit ermittelt. 

Im folgenden wird die Berechung des Pauschalsatzes anhand der letzten 5 Jahre des Unternehmens XY beispielhaft dargestellt:

Summe ausgefallene Forderungen (brutto)158.000
Summe Umsatzerlöse 2.000.000
In den Forderungen erhaltene Umsatzsteuer   38.000
Summe ausgefallene Forderungen (netto)120.000

Der Anteil der ausgefallenen Forderungen (netto) an den Umsatzerlösen beträgt 6 % (= 120.000/2.000.000) und wird als Pauschalsatz für die zukünftigen Forderungen herangezogen.