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Konzernabschluss nach IFRS - Lösung: Konzernmindestwert / Konzernhöchstwert

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Konzernabschluss nach IFRS

Lösung: Konzernmindestwert / Konzernhöchstwert

Es gilt

Materialeinzelkosten 1.000

Fertigungseinzelkosten 2.000

Transportkosten (sind auch FEK) 200

= Konzernmindestwert, d.h. Wertuntergrenze 3.200

Der Konzernmindestwert ergibt sich damit zu

Wertuntergrenze 3.200

zzgl. Gemeinkosten (= 500 + 300 + 200) 1.000

= Wertobergrenze 4.200 €.

Der zu eliminierende Zwischengewinn ist davon abhängig, ob zur Wertobergrenze oder zur Wertuntergrenze aktiviert wurde.

Ansatz zur Wertobergrenze

Ansatz zur Wertuntergrenze

Anschaffungskosten 5.550

Anschaffungskosten 5.550

abzgl. Konzernhöchstwert 4.200

abzgl. Konzernmindestwert 3.200

Zwischengewinn 1.350

Zwischengewinn 2.350

Beim Ansatz zur Wertuntergrenze lautet der Buchungssatz

Umsatzerlöse   277.500   an   aktivierte Eigenleistung   12.800   
  an   Bestandserhöhung   19.200   
  an   Materialaufwendungen   222.000   
  an   Jahresüberschuss   23.500   

Die Bestandserhöhung berechnet sich als 6·3.200 = 19.200 €, die aktivierten Eigenleistungen sind 4·3.200 = 12.800 €.

b) Die Abschreibungen laufen über vier Perioden. Der Wertansatz in der Bilanz der Tochter liegt bei 5.550 € pro Motor, der Wertansatz im Konzernabschluss hingegen bei 3.200 € pro Stück. Damit ist die Abschreibung im Einzelabschluss 5.550/4 = 1.387,50 €, im Konzernabschluss dagegen 3.200/4 = 800 €.

Bilanz

Einzelabschlusswert

Konzernabschlusswert

Zwischengewinn

Konzernbilanzansatz

Jahr 00

5.550,00

3.200

2.350,00

-2.350,00

Jahr 01

4.162,50

2.400

1.762,50

-1.762,50

Jahr 02

2.775,00

1.600

1.175,00

-1.175,00

Jahr 03

1.387,50

800

587,50

-587,50

Jahr 04

0

0

0

0

Der jährliche Zwischengewinn, also die Differenz aus dem Wertansatz im Einzelabschluss und Konzernabschluss, muss in voller Höhe aus dem Aktivvermögen und aus dem Bilanzgewinn eliminiert werden. Sie verringern sich jährlich um die Differenz der Abschreibungsbeträge.

GuV

Abschreibung aus Einzelabschluss

Zwischengewinn-Konsolidierung

Abschreibung aus Konzernabschluss

Jahresüberschuss aus Konzernabschluss

Gewinnvortrag aus Konzernabschluss

Jahr 00

-

-2.350

-

-2.350

 

Jahr 01

1.387,50

587,50

800

587,50

-2.350

Jahr 02

1.387,50

587,50

800

587,50

-1.762,50

Jahr 03

1.387,50

587,50

800

587,50

-1.175

Jahr 04

1.387,50

587,50

800

587,50

-587,50

Die Abschreibungen des Einzelabschlusses in Höhe von 1.387,50 € sind aus Konzernsicht zu hoch. Diese müssen deshalb in der Konzern-GuV korrigiert werden.

Die Zwischengewinnkonsolidierung erhöht in den Jahren 00 – 04 den Konzern-Jahresüberschuss gegenüber dem Einzel-Jahresüberschuss um 587,50 €. Diese Zahl errechnet sich aus Abschreibung aus dem Einzelabschluss abzgl. der Abschreibung aus dem Konzernabschluss, also 1.387,50 – 800 = 587,50 €.

Zur technischen Überleitung des Konzern-Jahresüberschusses in den Konzern-Bilanzgewinn muss in der Gewinnverwendungsrechnung der Zwischengewinn des Vorjahres als Sollposition (= Minderung des Gewinnvortrags bzw. Erhöhung des Verlustvortrags) eingestellt werden.