Es existiert die
- Einheitstheorie und die
- Interessentheorie.
Einheitstheorie
Die Einheitstheorie stellt die Forderung, dass im Konzernabschluss die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der einbezogenen Unternehmen so darzustellen ist, als ob diese Unternehmen insgesamt ein einziges Unternehmen wären.
Man übernimmt also die fiktive Annahme, als seien die einzelnen Konzernunternehmen lediglich Organe eines größeren, übergeordneten Unternehmens, sprich des Konzerns.
Dies bedeutet, dass beispielsweise innerbetriebliche Verflechtungen, genauer gesagt innerkonzernliche Verflechtungen, nicht zu Erfolgsvorgängen oder zu innerbetrieblichen Forderungen und Verbindlichkeiten führen dürfen. Es sind daher im Rahmen der Konsolidierung unter anderem innerbetriebliche Schulden und innerbetriebliche Verbindlichkeiten zu eliminieren.
Genauso sind Umsätze des einen Konzernunternehmens, die dieses zulasten anderer Konzernunternehmen getätigt hat, nicht als Erfolg auszuweisen.
Schließlich ist die Beteiligung bei der Mutterunternehmung und das Eigenkapital bei der Tochter im Rahmen einer Kapitalkonsolidierung zu eliminieren.
Interessentheorie
Im Gegensatz zur Einheitstheorie versteht die Interessentheorie den Konzernabschluss als erweiterten Abschluss der Mutterunternehmung. Dieser Abschluss hat den Interessen der Mutterunternehmung zu dienen und soll den Anteilseignern das Vermögen sowie auch das Kapital zeigen, dass den Besitzern der Mutterunternehmung zuzurechnen ist.
Merke
Nachteilig ist, dass der Konzernabschluss nach der Interessentheorie keinen Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns als wirtschaftliche Einheit geben kann.
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