Kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen sind seit 2005 nach § 315a HGB dazu verpflichtet, ihren Konzernabschluss nach IFRS aufzustellen.
Die Bestandteile des Konzernabschlusses nach IFRS stellt die folgende Tabelle dar (IAS 1.10):
Positionen | mit Kapitalmarktorientierung | ||
HGB | IFRS | IFRS | |
Konzernbilanz |
Pflicht
| ||
Konzern-GuV | |||
Konzernanhang | |||
Eigenkapitalveränderungsrechnung | |||
Kapitalflussrechnung | |||
Segmentberichterstattung | Wahlrecht | nicht vorgesehen | Pflicht |
Man beachte also, dass die IAS / IFRS nicht trennen zwischen einzelnen Vorschriften, die nur für Einzelbilanzen gelten und solchen, die nur für Konzernbilanzen gelten (das HGB tut genau dies: für Einzelbilanzen gelten §§ 238 – 289 HGB, für Konzernabschlüsse zusätzlich (!) § 290 ff. HGB).
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