Wir haben bislang die Rechnungslegung nach den nationalen Vorschriften in Form des HGB kennengelernt. Über die Grenzen der BRD hinweg findet das HGB keine rechtliche Anwendung. Der Konzernabschluss nach HGB verfolgt insbesondere die Informationsfunktion und dient weder der Ausschüttungs-, noch der Steuerbemessung. Für Zwecke der Steuerbemessung muss eine eigenständige Steuerbilanz erstellt werden, die sich am Einzelabschluss nach HGB, gemäß dem Maßgeblichkeitsprinzip, orientiert. Dabei müssen ebenfalls die Vorschriften des Steuerrechts, insbesondere das Einkommensteuergesetz (§§ 5 - 7) und die dazugehörige Durchführungsverordnung, beachtet werden.
Weitere Gründe für die Notwendigkeit der Einführung international gültiger Rechnungslegung:
- Durch die Globalisierung sind zunehmend auch kleine und mittelständische Unternehmen über die Grenzen der BRD aktiv.
- Damit einhergend steigt die Bedeutung von internationalen Analysten und global agierender Investoren (Fehlinterpretationen vermeiden).
- Vertrauen bei internationalen Kunden und Lieferanten (allgemein Vertragspartner)
- Die Abbildung von Sachverhalten richtete sich bis dahin nach den nationalen Rechnungslegungssystemen, die unterschiedliche Ziele verfolgen.
- Vergleichbarkeit von Abschlüssen durch den Wegfall von nationalen Einflüssen/Besonderheiten (z.B. Steuerrecht).
- Anerkennung von internationalen Börsen.
Die International Financial Reporting Standards (IFRS) sind eine international gültige Rechnungslegungsform für alle Unternehmen und sind daher länderübergreifend, rechtsformunabhängig sowie für den Einzel- und Konzernabschluss gültig. Neben den IFRS gibt es auch die US-GAAP (GenerallyAcceptedAccountingPrinciples), die international als Rechnungslegungsnorm anerkannt sowie durch die US-Börsenaufsicht anerkannt sind (für große börsennotierte Unternehmen wichtig).
Merke
Die IFRS verfolgen im Vergleich zum HGB wesentlich stärker das Ziel, dem externen Dritten als Informationsquelle zu dienen. Das HGB ist durch die GoB und vor allem durch das Vorsichtsprinzip geprägt. Die IFRS kennen das Vorsichtsprinzip nicht mehr (bzw. nur noch untergeordnet) und dienen alleine der Informationsfunktion.
Ziele der IFRS sind u.a.:
- true and fair view (/presentation)
- Sicherstellung der Vergleichbarkeit von Abschlüssen (Einzel- sowie Konzernabschlüsse) vor allem von international (/global) agierenden Unternehmen
- Informationsquelle für Investoren
- Grundlage für die Entscheidungsfindung von Anlegern
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