Inhaltsverzeichnis
Es existiert die
- Einheitstheorie und die
- Interessentheorie.
Einheitstheorie
Die Einheitstheorie stellt die Forderung, dass im Konzernabschluss die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der einbezogenen Unternehmen so darzustellen ist, als ob diese Unternehmen insgesamt ein einziges Unternehmen wären.
Man tut also so, als seien die einzelnen Konzernunternehmen lediglich Organe eines größeren, übergeordneten Unternehmens, nämlich des Konzerns.
Dies bedeutet, dass z.B. innerbetriebliche Verflechtungen, genauer gesagt innerkonzernliche Verflechtungen, nicht zu Erfolgsvorgängen oder zu innerbetrieblichen Forderungen und Verbindlichkeiten führen dürfen. Es sind daher im Rahmen der Konsolidierung u.a. innerbetriebliche Schulden und innerbetriebliche Verbindlichkeiten zu eliminieren.
Genauso sind Umsätze des einen Konzernunternehmens, die dieses zulasten anderer Konzernunternehmen getätigt hat, nicht als Erfolg auszuweisen.
Schließlich ist die Beteiligung bei der Mutter und das Eigenkapital bei der Tochter im Rahmen einer Kapitalkonsolidierung zu eliminieren.
Video: Theorien des Konzernabschlusses
Interessentheorie
Im Gegensatz zur Einheitstheorie versteht die Interessentheorie den Konzernabschluss als erweiterten Abschluss der Mutter. Dieser (also der Abschluss) hat den Interessen der Mutterunternehmung zu dienen und soll den Anteilseignern das Vermögen als auch das Kapital zeigen, das den Besitzern der Mutter zuzurechnen ist.
Merke
Von Nachteil ist, dass der Konzernabschluss nach der Interessentheorie keinen Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns als wirtschaftliche Einheit geben kann.
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