Wir betrachten die Vorgehensweise am folgenden
Beispiel
Positionen | Mutter | Tochter | Konsoli- dierung | Konzern- bilanz | ||||||
A | P | A | P | A | P | Soll | Haben | A | P | |
Bilanzen | ||||||||||
Forderungen | 80 - 10 | 70 | 70 | |||||||
Jahresüberschuss | -10 | -10 | -10 | |||||||
Verbindlichkeiten ggb. verbund. Untern. | 80 | 80 | 80 | |||||||
Positionen | Mutter | Tochter | Summen-GuV | Konsolidierung | Konzern-GuV | |||||
Aufw. | Ertrag | A | E | A | E | S | H | A | E | |
Abschr. auf Forderg. | 10 | 10 | 10 |
Die Entstehungsursache (nämlich die Abschreibung auf die Forderung) war erfolgswirksam, deshalb wird die Aufrechnungsdifferenz auch (anfänglich) erfolgswirksam (!) eliminiert, indem die Abschreibung auf Forderungen in der Konsolidierungsspalte im Haben gebucht wird. In der Folgekonsolidierung (siehe folgendes Beispiel) wird es deshalb zu einer erfolgsneutralen Konsolidierung kommen.
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