Methode
Nach der Frage, ob eine Sache in die Bilanz kommt und wo (= Ausweis), geht es nun um die Frage, in welcher Höhe ein Vermögensgegenstand bzw. eine Schuld Eingang in die Bilanz findet. Die gesamten Bewertungsvorschriften komplett durchzugehen, würde den Rahmen dieses Kurses völlig sprengen. Wir empfehlen unseren Kurs zur „Internationalen Rechnungslegung nach IFRS“.
Ähnliche Geschäftsvorfälle und andere Ereignisse sind bei vergleichbaren Umständen einheitlich zu behandeln (IAS 27.24). Sollten also in den Einzelabschlüssen unterschiedliche Bewertungsmethoden angewandet worden sein, so sind diese zur Erstellung des Konzernabschlusses anzupassen, evtl. Wahlrechte sind neu auszuüben (IAS 27.25).
Wichtig sind
- Wahlrechte und
- Ermessensspielräume
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