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Konzernabschluss nach IFRS - Fallunterscheidung

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Konzernabschluss nach IFRS

Fallunterscheidung

Der Tageswert (TW) beeinflusst die Höhe des Zwischengewinns, der grundsätzlich als Differenz aus Einzelbilanzwert (EBW) und Konzernherstellungskosten (KHK) definiert ist. Wir unterscheiden folgenden Fälle:

  • TW > KHK > EBW

    • Zwischenverlust = KHK - EBW

  • TW > EBW > KHK

    • Zwischengewinn = EBW – KHK

  • EBW > TW > KHK

    • Zwischengewinn = EBW – KHK

  • EBW > KHK > TW

    • Zwischengewinn = EBW – TW

  • KHK > EBW > TW

    • Zwischengewinn = EBW - TW

  • KHK > TW > EBW

    • Zwischenverlust = TW - EBW.

Beispiel

Hier klicken zum AusklappenDie Konzernmutter A-AG liefert an ihre Konzerntochter B-GmbH für 8.000 € Holzplatten. Diese liegen bei B am Bilanzstichtag noch auf Lager. Die A hatte 6.000 € für die Produktion aufgewendet. Am Bilanzstichtag sind die Holzplatten sogar 9.000 € wert. Berechne den Zwischengewinn bzw. den Zwischenverlust.

Es liegt der Fall TW = 9.000 € > EBW = 8.000 € > KHK = 6.000 € vor. Der Zwischengewinn liegt damit bei

ZG = EBW – KHK

= 8.000 € – 6.000 €

= 2.000 €.

Beispiel

Hier klicken zum AusklappenDie Konzernmutter A-AG liefert an ihre Konzerntochter B-GmbH für 8.000 € Holzplatten. Diese liegen bei B am Bilanzstichtag noch auf Lager. Die A hatte 6.000 € für die Produktion aufgewendet. Am Bilanzstichtag sind die Holzplatten lediglich noch 4.000 € wert. Berechne den Zwischengewinn bzw. den Zwischenverlust.

Es liegt der Fall EBW = 8.000 € > KHK = 6.000 € > TW = 4.000 € vor. Der Zwischengewinn liegt damit bei

ZG = EBW – TW

= 8.000 € – 4.000 €

= 4.000 €.