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Der Tageswert (TW) beeinflusst die Höhe des Zwischengewinns, der grundsätzlich als Differenz aus Einzelbilanzwert (EBW) und Konzernherstellungskosten (KHK) definiert ist. Wir unterscheiden folgenden Fälle:
TW > KHK > EBW
Zwischenverlust = KHK - EBW
TW > EBW > KHK
Zwischengewinn = EBW – KHK
EBW > TW > KHK
Zwischengewinn = EBW – KHK
EBW > KHK > TW
Zwischengewinn = EBW – TW
KHK > EBW > TW
Zwischengewinn = EBW - TW
KHK > TW > EBW
Zwischenverlust = TW - EBW.
Video: Fallunterscheidung
Beispiel
Es liegt der Fall TW = 9.000 € > EBW = 8.000 € > KHK = 6.000 € vor. Der Zwischengewinn liegt damit bei
ZG = EBW – KHK
= 8.000 – 6.000
= 2.000 €.
Beispiel
Es liegt der Fall EBW = 8.000 € > KHK = 6.000 € > TW = 4.000 € vor. Der Zwischengewinn liegt damit bei
ZG = EBW – TW
= 8.000 – 4.000
= 4.000 €.
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