Wird eine unternehmerische Tätigkeit aufgenommen, so ist diese mit gewissen Risiken und Wagnissen verbunden und kann zu Verlusten führen.
Während das allgemeine Unternehmerwagnis seine Ursache in der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Konjunkturschwankungen, technischer Fortschritt, Nachfrageverschiebungen) hat und die daraus möglicherweise entstehenden Verluste mit dem Betriebsgewinn abgegolten sind und somit in der KLR nicht erfasst werden dürfen, stehen Einzelwagnisse in unmittelbarem Zusammenhang mit der betrieblichen Leistungserstellung und -verwertung und müssen in angemessener Höhe als Kosten in die KLR eingehen. Sie fallen in unterschiedlicher Höhe und zeitlich unregelmäßig und unvorhersehbar an.
Zu den Einzelwagnissen gehören:
Anlagewagnis | Verluste durch Beschädigung von Anlagegegenständen durch Brand, Überschwemmung usw., Fehleinschätzung der Nutzungsdauer (technischer Fortschritt) |
Beständewagnis | Verluste durch Schwund, Verderb, Diebstahl, Veralten |
Entwicklungswagnis | Verluste aus fehlgeschlagenen Entwicklungsarbeiten |
Fertigungswagnis | Verluste durch Ausschuss (Material-, Arbeits- oder Konstruktionsfehler), Nacharbeit |
Gewährleistungswagnis | Verluste aus Garantieleistungen (z. B. kostenlose Ersatzlieferung, Preisnachlass wegen Mängelrüge) |
Vertriebswagnis | Währungsverluste und Ausfälle bei Kundenforderungen, Verluste durch Nichtabnahme bestellter Ware |
Die Idee bei kalkulatorischen Wagnissen ist die Folgende:
Expertentipp
Folgendes Video fasst die Merkmale der kalkulatorischen Wagnisse nochmal zusammen:
Auch hier im Folgenden die Abbildung über die kalkulatorischen Wagnisse für den Schnellzugriff.
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