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Makroökonomie

Mindestreservepolitik der Primärgeldschöpfung

Die EZB ist dazu verpflichtet einen bestimmten Anteil der Einlagen des Publikums bei den Geschäftsbanken als Reserve zu halten.

Beispielrechnung - Mindestreservepolitik 

Beispiel

Hier klicken zum AusklappenJonathan Stahl aus Mainz legt eine Summe in der Höhe von 1.000 € bei seiner Hausbank an. Der von der EZB festgelegte Mindestreservesatz liegt bei $r = 2 \%$.

Die Hausbank muss nun von der Einlage in Höher der Summe von $0,02*1.000 = 20 €$ bei der EZB hinterlegen.

Verfügen kann diese nur noch über die Höhe von $1.000 – 20 = 980 €$, weswegen sie in ihrer Möglichkeit der Geldschöpfung beschränkt ist.

Einigung auf die Verzinsung bei der EZB

Die Mindestreserve musste noch bis zum 31.12.1998 von der Deutschen Bundesbank unverzinslich gehalten werden, da diese zu dem Zeitpunkt noch Autorität hatte. Die Mindestreserve-Einlagen der Geschäftsbanken hingegen, wurden von der Europäischen Zentralbank verzinst.

Von vielen Geschäftsbanken wurde die Verpflichtung in Deutschland darüber als Nachteil im internationalen Rahmen gesehen, die unverzinsliche Mindestreserve zu halten. Grund dafür, ist dass die Banken im europäischen Ausland nicht dazu verpflichtet sind bzw. ihre Mindestreserve verzinslicht waren.

Bei der EZB hatte man sich im europäischen Rahmen auf die Verzinsung der Mindestreserve geeinigt.

Hinweis

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Durch die Mindestreserve sind die Geschäftsbanken dazu gezwungen, sich bei der Zentralbank in der Höhe der bei ihr zu haltenden Guthaben zu refinanzieren.

Anbindungsfunktion der Mindestreserve

Die Zentralbank hat zusammen mit dem Notenmonopol die Möglichkeit, dass die anderen geldpolitischen Instrumente funktionieren. Diese wird auch als Anbindungsfunktion der Mindestreserve bezeichnet.