Ein weiteres Stellrad der Konditionenpolitik sind die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.
Lieferungsbedingungen legen fest, welche Pflichten der Lieferant übernehmen muss. Insbesondere Fragen des Gefahrenübergangs (wer trägt das Risiko, wenn die Ware unterwegs beschädigt wird), des Lieferzeitpunkts und des Umtauschrechts bzw. der Garantie müssen vor dem Vertragsschluss geklärt werden. Auch eine Mindestabnahmemenge wird oft vereinbart, da so die Distributionskosten gesenkt werden können.
Die Zahlungsbedingungen regeln die Gegenleistungen des Kunden. Hier wird entschieden über das Zahlungsmittel (Bar, Scheck usw.) und die Zahlungsmodalitäten. Zum Beispiel kann eine Teil- bzw. Ratenzahlung vereinbart werden.
(Quelle: Meffert 2005)
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