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Bilanz nach Steuerrecht - Selbstkontrolle (Aufgabe 1)

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Bilanz nach Steuerrecht

Selbstkontrolle (Aufgabe 1)

Beim Einzelgewerbetreibenden Friedel Freudel aus Bonn, dessen Einkommensteuerveranlagung für 2016 unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 I AO) durchgeführt wurde, wird im Kalenderjahr 2017 eine Außenprüfung durchgeführt. Dabei kam es zu folgenden Feststellungen:

  • ein unbebautes Grundstück, das im Alleineigentum der Ehefrau von Friedel steht, ist mit den Anschaffungskosten von 50.000 € aktiviert worden,
  • in der Bilanz zum 31.12.2016 wurde der Warenbestand als Folge einer unzulässigen Teilwertabschreibung um 60.000 € zu niedrig bewertet,
  • Friedel hat ein von ihm im Januar 2016 für 50.000 € erworbenes unbebautes Grundstück nicht bilanziert, obwohl er dieses seit Anschaffung als Lagerplatz für sein Unternehmen nutzt.