Erhöhte Absetzungen treten nicht neben die planmäßigen AfA, sondern werden anstelle der planmäßigen AfA angesetzt.
Merke
Ansonsten sind die erhöhten Absetzungen sehr ähnlich zu den Sonderabschreibungen, denn sie werden als bestimmter Prozentsatz der Anschaffungs- oder Herstellungskosten berechnet, darüber hinaus ist die Inanspruchnahme in einem festgelegten Begünstigungszeitraum möglich, die Verteilung hat wiederum der Steuerpflichtige vorzunehmen.
Einschränkend gilt jedoch, dass die Absetzung mindestens in Höhe der gewöhnlichen Abschreibungen, also der linearen AfA oder der Leistungs-AfA nach § 7 I EStG vorgenommen werden müssen (§ 7a III EStG).
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