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Diejenigen Steuerpflichtigen, die nicht wegen gesetzlicher Vorschriften zur Buchführung verpflichtet sind und auch freiwillig keine Bücher führen, ermitteln ihren Gewinn nach der sog. Einnahmenüberschussrechnung.
Expertentipp
Schema zur Einnahmenüberschussrechnung
Das Schema der Gewinnermittlung ist hierbei wie folgt:
Expertentipp
- Betriebsausgaben des Kalenderjahres
= Einnahmenüberschuss bzw. Ausgabenüberschuss
- Ausgaben für im Laufe des Kalenderjahrs zugegangene abnutzbare und nicht abnutzbare Anlagegüter
- Abschreibungen auf abnutzbare Anlagegüter
- Buchwert veräußerter oder entnommener abnutzbarer und nicht abnutzbarer Anlagegüter
= Einnahmen- bzw. Ausgabenüberschuss
+ Entnahmen
- Einlagen
= Gewinn/Verlust
Wichtig ist, dass die zeitliche Zuordnung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben zu dem Gewinnermittlungszeitraum sich grundsätzlich nach dem Zufluss- bzw. Abflussprinzip des § 11 EStG richtet.
Das Zufluss-Abflussprinzip
Beispiel zum Zufluss-Abflussprinzip
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