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Wenn ein Käufer irgendeine Ware oder Dienstleistung bezieht, muss er den Bruttowert dieser Ware bezahlen. Im Gegensatz zum Endverbraucher kann ein Unternehmer diese gezahlte Umsatzsteuer jedoch als Vorsteuer auf das Aktivkonto "Vorsteuer" buchen, die eine Forderung gegenüber dem Finanzamt darstellt.
Die Vorsteuer entspricht also genau dem Wert der Mehrwertsteuer, die der Verkäufer bei demselben Warengeschäft als Mehrwertsteuer bucht.
Methode
Warum ist das so? Weshalb kann ein Unternehmer die Mehrwertsteuer vom Finanzamt zurückfordern?
Das System der Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) funktioniert folgendermaßen:
Grundsätzlich zahlen nur Endverbraucher, d.h. natürliche Personen, die Mehrwertsteuer. Da der Staat jedoch nicht weiß, wer Endverbraucher ist und wer nicht, hat er sich ein System ausgedacht. Zunächst unterliegt jeder Kauf oder Verkauf von Waren oder Dienstleistungen der Umsatzsteuer, d.h. es wird nicht unterschieden, wer Unternehmer ist und wer Endverbraucher ist. Der Staat kassiert also in einem ersten Schritt die Mehrwertsteuer. Im zweiten Schritt können die Unternehmer nun im Gegensatz zum Endverbraucher die gezahlte Umsatzsteuer zurückverlangen. Dies ist die oben bereits erwähnte "Vorsteuer". Da der Unternehmer ja auch die vom Endverbraucher gezahlte Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen muss, darf er die zu zahlende Umsatzsteuer (=Verbindlichkeit ggü. dem Finanzamt) mit der "fälschlicherweise" gezahlten Umsatzsteuer/Vorsteuer (= Forderung ggü. dem Finanzamt) verrechnen und muss am Ende jeden Monats nur den Differenzbetrag an das Finanzamt zahlen.
Merke
Beispiel zur Berechnung und Buchung der Vorsteuer
Da die Vorsteuer der Mehrwertsteuer entspricht, wird sie auch genauso berechnet.
Beispiel
Die Buchung würde dann folgendermaßen aussehen:
Maschinen 10.000€
Vorsteuer 1.900€ an Verbindlichkeiten 11.900€
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