Der Ausweis klärt inwiefern ein Geschäftsvorfall in der Bilanz abgebildet wird. In der Regel stellt diese Frage kein Problem dar, da auf Grund des gesetzlichen Gliederungsschemas der Bilanz ein ausführlicher Rahmen vorgegeben ist. In manchen Fällen gibt es allerdings besondere Vorschriften bei bestimmten Sachverhalten zu beachten. Dazu zählen u.a. „davon“ Vermerke.
Zudem kann sich durch die Entscheidung bei Ansatz oder Bewertung das Erfordernis ergeben, dass Anhangangaben zu beachten sind. Auch diese sind auf spezielle Sachverhalte gerichtet und werden wir an der gegebenen Stelle behandeln.
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