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Berechnung der Anschaffungskosten
Nach § 255 Abs. 1 HGB sind das diejenigen Kosten die geleistet werden "um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können." Die Anschaffungskosten werden wie folgt berechnet:
§ 255 Abs. 1 HGB | |
Kaufpreis | |
+ | Anschaffungsnebenkosten |
+ | nachträgliche Anschaffungskosten |
- | Anschaffungspreisminderungen |
= | Anschaffungskosten |
Beispiel Anschaffungskosten
Beispiel
Die Anschaffungskosten werden wie folgt berechnet:
AK Maschine | ||
Kaufpreis (excl. USt) | 10.000 € | |
+ | Anschaffungsnebenkosten | 1.500 € |
+ | nachträgliche Anschaffungskosten | - |
- | Anschaffungspreisminderungen | 300 € |
= | Anschaffungskosten | 11.200 € |
Beispiel
Die Anschaffungskosten der Maschine von vorher 11.200 € werden erhöht um die nachträglichen Anschaffungskosten abzüglich der Umsatzsteuer:
AK Maschine | ||
Anschaffungskosten (alt) | 11.200 € | |
+ | nachträgliche Anschaffungskosten | 2.500 € |
davon Zusatzteil | 2.000 € | |
davon Transport- und Montagekosten | 500 € | |
= | Anschaffungskosten (neu) | 13.700 € |
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