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Externes Rechnungswesen - Gliederung des Anlagevermögens

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Externes Rechnungswesen

Gliederung des Anlagevermögens

Nach dem Grundsatz der Vollständigkeit muss der Jahresabschluss alle Teile des Anlagevermögens berücksichtigen (§ 246 HGB). Das Anlagevermögen gliedert sich nach § 266 HGB in drei Hauptgruppen:

  • immaterielle Vermögensgegenstände: z.B. Konzessionen, Patente, Lizenzen, (derivative) Geschäfts- oder Firmenwert (GoF),
  • Sachanlagen: z.B. Grundstücke, technische Anlagen und Maschinen, Betriebs- und Geschäftsaustattung
  • Finanzanlagen: z.B. Beteiligungen an anderen Unternehmen, Wertpapiere und andere finanzielle Forderungen, die langfristig angelegt sind.

Das Anlagevermögen dient dem Unternehmen langfristig. Im Allgemeinen wird hier von einer Nutzungsdauer über 1 Jahr ausgegangen. Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist in einem Anlagespiegel darzustellen (§ 284 Abs. 3 HGB).

Beispiel

Es werden Aktien für 1 Mio. € gekauft. Das Unternehmen möchte diese Aktien für spekulative Zwecke verwenden. Diese Aktien werden als Aktien des Umlaufvermögens ausgewiesen.

Beispiel

Die Aktien gehören einem Unternehmen, welches langfristig als Tochterunternehmen gehalten werden soll (über 50% der Aktien im Besitz). Diese Aktien werden nun im Anlagevermögen ausgewiesen, da sie langfristig dem Unternehmen dienen sollen.

Im Weiteren werden die wichtigsten Positionen des Anlagevermögens erläutert. Die Buchung von Vermögensgegenstände kann dem Kapitel "Buchführung" entnommen werden. Die Buchung von planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen und Wertaufholungen dem Kapitel "Zugangsbewertung". Im folgenden werden nur dann Buchungssätze aufgeführt, wenn es dem besseren Verständnis dienlich ist.