Nach dem Grundsatz der Vollständigkeit muss der Jahresabschluss alle Teile des Umlaufvermögens berücksichtigen (§ 246 HGB). Das Umlaufvermögen gliedert sich nach § 266 HGB in vier Hauptgruppen:
- Vorräte: Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe; unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen; fertige Erzeugnisse und Waren;geleistete Anzahlungen
- Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen; Forderungen gegen verbundene Unternehmen; Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht; sonstige Vermögensgegenstände
- Wertpapiere: Anteile an verbundenen Unternehmen; sonstige Wertpapiere
- Bank/Kasse: Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks
Beispiel
Im Weiteren werden die wichtigsten Positionen des Umlaufvermögens erläutert. Im Folgenden werden nur dann Buchungssätze aufgeführt, wenn es dem besseren Verständnis dienlich ist.
Weitere interessante Inhalte zum Thema
-
Unbearbeitete Lageraufnahme
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Unbearbeitete Lageraufnahme (Konsolidierung) aus unserem Online-Kurs Konzernabschluss IFRS interessant.
-
Kauf und Verkauf von Wertpapieren
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Kauf und Verkauf von Wertpapieren (Geldverkehr) aus unserem Online-Kurs Buchführung interessant.