Nach dem Grundsatz der Vollständigkeit muss der Jahresabschluss alle Teile des Umlaufvermögens berücksichtigen (§ 246 HGB). Das Umlaufvermögen gliedert sich nach § 266 HGB in vier Hauptgruppen:
- Vorräte: Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe; unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen; fertige Erzeugnisse und Waren;geleistete Anzahlungen
- Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen; Forderungen gegen verbundene Unternehmen; Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht; sonstige Vermögensgegenstände
- Wertpapiere: Anteile an verbundenen Unternehmen; sonstige Wertpapiere
- Bank/Kasse: Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks
Beispiel
Im Weiteren werden die wichtigsten Positionen des Umlaufvermögens erläutert. Im Folgenden werden nur dann Buchungssätze aufgeführt, wenn es dem besseren Verständnis dienlich ist.
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