Die Angaben des Anhangs lassen sich einteilen in
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (= accounting policies) und
erläuternde Anhangangaben (= explanatory notes).
Anforderungen zum Anhang (= Notes) nach IFRS finden sich in IAS 1.112 ff. und in einzelnen Standards, z.B. IFRS 8 und IAS 24. Der Zweck des Anhangs besteht darin, grundlegene Informationen über die Aufstellung als auch die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden darzulegen darzulegen (IAS 1.112).
Wichtig ist insb., dass ein expliziter Querverweis in den anderen Bestandteilen des Jahresabschlusses (also Bilanz, Gesamtergebnisrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung und Kapitalflussrechnung) zu dem Anhang gegeben wird (IAS 1.113).
Die Gliederung des Anhangs ist in IAS 1.114 vorgegeben:
Bestätigung der Übereinstimmung des Jahresabschlusses mit IFRS
Erläuterung der Bilanzierungs- als auch der Bewertungsmethode,
ergänzende Informationen zu den dargestellten Abschlussbestandteilen in den einzelnen Posten
sonstige Anhangangaben
In IAS 1.137 f. ist nachzulesen, was in den sonstigen Anhangangaben enthalten sein muss, so z.B. Name des direkten und des obersten Mutterunternehmens.
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