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Geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen liegen vor, wenn das Entgelt bereits voll oder zum Teil entrichtet wurde, obwohl die Leistungen noch nicht bzw. noch nicht ganz ausgeführt wurden. Solche Anzahlungen haben reinen Forderungscharakter. Durch die Aktivierung soll zum Ausdruck gebracht werden, dass Investitionen in das Anlagevermögen erfolgt sind. Von den sonstigen Vermögensgegenständen unterscheiden sie sich durch ihre Entstehungsursache (es erfolgt nur eine Zahlung und keine Lieferung oder Leistung wie bei den sonstigen Vermögensgegenständen). Geleistete Anzahlungen sind mit den Anschaffungskosten zu aktivieren.
Bei Anlagen im Bau handelt es sich um Vermögensgegenstände, deren Herstellung noch nicht beendet ist. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Herstellung durch das eigene oder ein fremdes Unternehmen erfolgt. Alle Aufwendungen, die mit dem Bau der Anlage zusammenhängen, werden vorübergehend auf dem Konto "Anlagen im Bau" erfasst und aktiviert. Anlagen im Bau werden zu Teilherstellungskosten bewertet, die bis zum Bilanzstichtag angefallen sind.
Planmäßige Abschreibung
Sowohl Anlagen im Bau als auch geleistete Anzahlungen - selbst auf abnutzbare Sachanlagen - unterliegen keiner planmäßige Abschreibungen, da die Abschreibung grundsätzlich erst mit der Lieferung bzw. Fertigstellung des Anlagengutes beginnt.
Beispiel
Die Anzahlung erfolgt auf einen abnutzbaren Vermögensgegenstand des Anlagevermögens. Die Lieferung der Maschine hat noch nicht stattgefunden, weshalb die Anzahlung ohne planmäßige Abschreibung unter den gleisteten Anzahlungen, Anlagen im Bau aktiviert wird.
Der Buchungssatz beim Zugang lautet:
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau | 10.000 € | an | ||
Vorsteuer | 1.900 € | an | Bank | 11.900 € |
Beispiel
Umbuchung der geleisteten Anzahlung
Die 10.000 € (exkl. USt), die angezahlt wurden, müssen von der Position "Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau" auf die Position "Technische Anlagen und Maschinen (TAM)" umgebucht werden.
TAM | 10.000 € | an | Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau | 10.000 € |
Ab dem Zeitpunkt des Zugangs muss die Maschine über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
Außerplanmäßige Abschreibung
Eine außerplanmäßige Abschreibung ist durchzuführen, wenn der Wert des erwarteten Vermögensgegenständes am Bilanzstichtag unter den Wert der Anzahlung bzw. der Teilherstellungskosten gefallen ist.
Merke
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