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Externes Rechnungswesen - Vorräte

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Externes Rechnungswesen

Vorräte

Definition Vorräte

Vorräte sind die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens. Diese werden entweder zum Verbauch oder zur Veräußerung angeschafft oder hergestellt. Die Vorräte untergliedern sich in:

  • Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

    Rohstoffe gehen als wesentlicher Bestandteil, Hilfsstoffe als nicht wesentlicher Bestandteil in das spätere Produkt ein und werden innerhalb der Produktion verbaucht. Betriebsstoffe hingegen gehen nicht als Bestandteil in das spätere Produkt ein. 

Beispiel

Hier klicken zum AusklappenHolz (= Rohstoff) wird mittels Schrauben (= Hilfsstoff) und eines elektrisch (= Betriebsstoff) betrieben Bohrers (= Maschine) zu einem Tisch verbunden. 
  • Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen

    Unfertige Erzeugnisse sind bereits be- oder verarbeitete Vermögensgegenstände. Für sie sind bereits Aufwendungen entstanden. Unfertige Erzeugnisse sind jedoch noch nicht absatzreif. Unfertige Leistungen fallen insbesondere in Dienstleistungsunternehmen an. Rechtlich sind unfertige Leistungen Forderungen gegenüber anderen Unternehmen, dürfen dort aber nicht ausgeweisen werden, da sie noch nicht vollständig erbracht worden sind. 

Beispiel

Hier klicken zum AusklappenFür einen auf Lager liegenden Tisch müssen noch die Tischbeine gefertigt werden. Solange wird dieser unter den unfertigen Erzeugnissen ausgewiesen.

Beispiel

Hier klicken zum AusklappenDas Unternehmen XY bietet dem Unternehmen Z Beraterleistungen in Höhe von 1.000 € an, welche sich über einige Monate erstrecken. Am Bilanzstichtag ist die Beraterleistung noch nicht abgeschlossen. Da das Unternehmen XY die Leistung an das Unternehmen Z noch nicht vollständig erbracht hat, muss die Forderung in Höhe von 1.000 € unter dem Posten "Unfertige Leistungen" ausgewiesen werden.
  • Fertige Erzeugnisse und Waren

    Fertige Erzeugnisse sind bereits be- oder verarbeitete Vermögensgegenstände, für die Aufwendungen entstanden sind und die absatzreif und versandfertig sind. Waren sind Vermögensgegenstände, welche von einem Dritten bezogen wurden und ohne wesentliche Be- oder Verarbeitung weiterverkauft werden sollen.

Beispiel

Hier klicken zum AusklappenDer auf Lager liegende Tisch wurde mit den gefertigten Tischbeinen vereinigt und ist versandfertig. Der Tisch wird nun unter den fertigen Erzeugnissen ausgewiesen.
  • Geleistete Anzahlungen

    Hierbei handelt es sich um Anzahlungen, welche zur Beschaffung des Vorratsvermögens geleistet wurden. Auch die Anzahlungen für Anschaffungsnebenkosten (z.B. Transportkosten), welche das Vorratsvermögen betreffen sind hier auszuweisen. 

Bewertung der Vorräte

Selbst erstellte Vorräte sind zu Herstellungskosten, erworbene Vorräte zu Anschaffungskosten zu bewerten (§ 255 HGB). Liegt der Wert zum Bilanzstichtag jedoch darunter, dann ist der niedrigere Wert anzusetzen. Nach § 253 Abs. 4 HGB sind auf Vorräte Abschreibungen vorzunehmen, um diese mit einem niedrigeren Wert anzusetzen, der sich aus dem Börsen- oder Marktwert bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag ergibt. Sollte der Grund für die außerplanmäßige Abschreibung entfallen, so ist nach § 253 Abs. 5 HGB eine Zuschreibung vorzunehmen (Wertaufholungsgebot).  Dise Zuschreibung hat höchstens bis zu den fortgeführten AK/HK zu erfolgen.

Für die Bewertung der Vorräte gilt der Grundsatz der Einzelbewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB). Allerdings stellt die Einzelbewertung von Vorräten häufig ein Problem dar, denn die über das Geschäftsjahr beschafften Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden meist zu unterschiedlichen Preisen eingekauft. Schwierig ist hierbei die Frage, zu welche Preise die bereits verbrauchten Stoffe und zu welchen Preise die noch auf Lager befindlichen Stoffe eingekauft wurden. Da diese Zuordnung meistens nicht mehr möglich ist, gestattet der § 256 HGB die Anwendung von sog. Bewertungsvereinfachungsverfahren.