ZU DEN KURSEN!

Rechnungswesen (Fachwirte) - Selbstkontrollaufgabe

Kursangebot | Rechnungswesen (Fachwirte) | Selbstkontrollaufgabe

Rechnungswesen (Fachwirte)

Selbstkontrollaufgabe

Die X-AG weist folgende Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 II HGB, also nach dem Gesamtkostenverfahren, auf:

GuV nach GKVBeträge
Umsatzerlöse2.000
Bestandserhöhung der fertigen Erzeugnisse250
sonstige betriebliche Erträge80
Materialaufwand-100
Personalaufwand-200
Anschreibungen auf Sachanlagen-100
sonstige betriebliche Aufwendungen-180
Zinsen und ähnliche Aufwendungen-75
Steuern vom Einkommen und Ertrag-670
Jahresüberschuss1.005

Der Steuersatz der X-AG beträgt s = 40%. Zusätzlich hat die Kostenrechnungsabteilung folgende Betriebsabrechnungsbogen erstellt:

Kostenstellen/KostenartenHerstellung (in %)Vertrieb (in %)Verwaltung (in %)
Materialaufwand80155
Personalaufwand701020
Abschreibungen auf Sachanlagen801010
sonstige betriebliche Aufwendungen15755

Folgende Zusatzangaben seien erwähnt:

  • Die Herstellungskosten wurden hierbei für die fertigen Erzeugnisse auf Basis von vollen Aufwendungen, allerdings ohne Verwaltungsgemeinkosten und ohne Fremdkapitalzinsen errechnet.
  • Es fand in der betrachteten Periode eine vollständige Auslastung der Kapazitäten statt.
  • Es wurden keine fertigen oder unfertigen Erzeugnisse aus dem Vorjahr übernommen

Erstelle die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Umsatzkostenverfahren. (10 Punkte)

Vertiefung

Hier klicken zum Ausklappen
Lösung:

Zunächst rechnet man die prozentualen Angaben des BAB um in Geldbeträge, siehe die nächste Tabelle. Wegen der prozentualen Verteilung bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen (die Summe ergibt nicht 100 %) werden nicht die kompletten sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 180 € auf Herstellung, Vertrieb und Verwaltung verteilt, sondern lediglich 95 % hiervon. Die restlichen 5 % finden später in der GuV in der Zeile „sonstige betriebliche Aufwendungen” ihre Beachtung.

Kostenarten

Kostenstellen

Summe

Herstellung

Vertrieb

Verwaltung

Materialaufwand

100

80

15

5

Personalaufwand

200

140

20

40

Abschreibungen auf Sachanlagen

100

80

10

10

sonstige betriebliche Aufwendungen

180

27

135

9

Summe

580

327

180

64

Danach kalkuliert man das Herzstück des Umsatzkostenverfahrens, nämlich die Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen. Hierzu werden von den Herstellungskosten der erzeugten Fertigerzeugnisse des Geschäftsjahres (abzulesen aus dem BAB als Summe der Spalte „Herstellung”) die Bestandserhöhung aus der GuV nach GKV abgezogen.

Herstellungskosten der erzeugten FE des Geschäftsjahres

327

abzgl. Bestandserhöhung FE zu HK

-250

Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen

77

Das Ergebnis von 77 € wird von den Umsatzerlösen abgezogen und liefert damit das Bruttoergebnis vom Umsatz. Vertriebskosten und allgemeine Verwaltungskosten werden unmittelbar dem BAB entnommen (aus der Summenzeile). Schließlich werden die im BAB fehlenden 5 % der sonstigen betrieblichen Aufwendungen, wie oben angedeutet, noch abgezogen. Man erhält damit die GuV nach dem Umsatzkostenverfahren:

GuV nach UKV

Beträge

Umsatzerlöse

2.000

HK der zur Erzielung der UE erbrachten Leistungen

-77

Bruttoergebnis vom Umsatz

1.923

Vertriebskosten

-180

allgemeine Verwaltungskosten

-64

Sonstige betriebliche Erträge

80

sonstige betriebliche Aufwendungen

-9

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

-75

Steuern vom Einkommen und Ertrag

-670

Jahresüberschuss

1.005

Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, die Ertragsteuer und der Jahresüberschuss sind gleich wie in der GuV nach dem Gesamtkostenverfahren.