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Aufgabe 1:
Ihnen liegen folgende Daten für die Verrechnung innerbetrieblicher Leistungen vor:
VK 1 | VK 2 | VK 3 | EK 1 | EK 2 | Summe | |
Primär-kosten | 50.000 | 60.000 | 20.000 | 200.000 | 170.000 | 500.000 |
ausgetauschte Leistungsmengen | ||||||
von an | VK 1 | VK 2 | VK 3 | EK 1 | EK 2 | Summe |
VK 1 | - | 20 | 30 | 300 | 400 | 750 |
VK 2 | 10 | - | 20 | 250 | 270 | 550 |
VK 3 | 20 | 20 | - | 210 | 200 | 450 |
a) Berechne die Kosten der VorKostenstellen nach dem Treppenverfahren. Bei der Wahl der Reihenfolge orientiere man sich an der Anzahl der erhaltenen Leistungseinheiten.
b) Welche Kosten werden den Endkostenstellen dann zugeordnet?
Vertiefung
Lösung:
Die Reihenfolge, in der die Kosten der Vorkostenstellen verrechnet werden, lautet VK1, VK2 und dann VK3, denn die einzelnen erhalten 30 (= 10 + 20), 40
(= 20 +20) und 50 (= 30 + 20) ME. Der Verrechnungssatz der ersten Kostenstelle lautet damit
q1 = Primärkosten/gesamte Menge
= 50.000/750
= 66,67 €/ME.
Danach verrechnet man die zweite Kostenstelle und muss darauf achten, dass diese sekundäre Kosten von 20∙q1 = 20∙66,67 = 1.333,33 € hat und
10 ME an VK1 abgibt, die nicht weiter verrechnet werden.
Der Verrechnungssatz lautet damit
q2 = (primäre Kosten + sekundäre Kosten) /
(gesamte Menge – an schon abgerechnete Stellen ab gegebene ME)
= (60.000 + 1.333,33)/(550 - 10)
= 61.333,33/540
= 113,58 €/ME.
Schließlich rechnet man die Kosten der dritten Hilfskostenstelle genauso:
q3 = (primäre Kosten + sekundäre Kosten) /
(gesamte Menge – an schon abgerechnete Stellen abge gebene ME)
= (20.000 + 30∙q1 + 20∙q2/(450 – 20 – 20)
= (20.000 + 30∙66,67 + 20∙113,58)/410
= 24.271,6049/410
= 59,199 €/ME.
b) Damit berechnet man die Verteilung der Kosten auf die Endkostenstellen:
Kostenstellen | EK1 | EK2 |
Primärkosten | 200.000 | 170.000 |
sekundäre Kosten von VK1 | 300∙66,67 =20.000 | 400∙66,67=26.666,67 |
sekundäre Kosten von VK2 | 250∙113,58 = 28.395,06 | 270∙113,58 = 30.666,67 |
sekundäre Kosten von VK3 | 210∙59,199= 12.431,80 | 200∙59,199 = 11.839,81 |
Summe | 60.826,86 | 69.173,14 |
Aufgabe 2:
Gegeben sind folgende Werte der Kostenstelle 1 bis 3:
Kostenstelle | Primäre Gemeinkosten | Gesamtleistung |
1) Grundstücke/Gebäude | 2.000 EUR | 1.000 m2 |
2) Heizung | 1.000 EUR | 400 t |
3) Reparatur | 1.600 EUR | 200 Std. |
Es findet folgender gegenseitiger Leistungsaustausch statt:
Kostenstelle 1 verbraucht 100 t und 10 Std.
Kostenstelle 2 verbraucht 10 Std. und 40 m2.
Kostenstelle 3 verbraucht 20 t und 80 m2.
Es findet kein Eigenverbrauch statt. Nach Erfahrungen in der Vergangenheit hat die Kostenstelle 1 die wenigsten Leistungen von anderen Kostenstellen empfangen.
Berechnen Sie die Verrechnungssätze, und zwar nach dem Stufenleiterverfahren.
Vertiefung
Lösung:
Stufenleiterverfahren
Man beginnt mit der ersten Kostenstelle, da diese in der Vergangenheit am wenigsten Leistungen erhalten hatte.
LAMBERT-METHODE:
Dadurch wird der Fehler, den man dadurch macht, dass man erhaltene Leistungen nicht einbezieht, am kleinsten.
Danach verrechnet man die zweite und schließlich die dritte.
Also:
q1 = Primärkosten/gesamte Menge
= 2.000 €/1.000
= 2 €/m²
q2 = (Primärkosten + Sekundärkosten)/(gesamte Menge abzgl. an bereits abgerechnete Kostenstellen gelieferte ME)
= (1.000 + 40∙2)/(400 - 100)
= 1.080/300
= 3,6 €/m2,
q3 = (1.600 + 20∙3,6 + 80∙2)/(200 – 10 - 10)
= 1.832 €/180 ME
= 10,18 €/ME.
Aufgabe 3:
Für die Kostenstellen I bis V sind folgende Daten gegeben. I, II und III sind Hilfskostenstellen, IV und V hingegen Hauptkostenstellen.
Kostenstelle I
insgesamt hergestellte Menge 100
Primärkosten 1.000 €
abgegeben an II 20
abgegeben an III 10
abgegeben an IV 70
Kostenstelle II
insgesamt hergestellte Menge 80
Primärkosten 1.500 €
abgegeben an I 10
abgegeben an III 10
abgegeben an IV 40
abgegeben an V 20
Kostenstelle III
insgesamt hergestellte Menge 100
Primärkosten 2.000 €
abgegeben an I 10
abgegeben an II 20
abgegeben an V 70
Kostenstelle IV
Primärkosten 3.000 €
Kostenstelle V
Primärkosten 4.000 €
Berechne die innerbetrieblichen Verrechnungspreise nach dem Treppenverfahren.
Vertiefung
Lösung:
Stufenleiterverfahren
Die Reihenfolge der Verrechnung lautet Kostenstelle 1, danach 3, danach 2. Dies liegt daran, wer wie viele Mengeneinheiten erhält. Die erste Kostenstelle erhält 10 + 10 = 20 ME, die zweite 20 + 20 = 40 ME, die dritte 10 + 10 = 20 ME.
LAMBERT-REGEL:
Die Tatsache, dass wir hier Äpfel mit Birnen vergleichen, wird gerne unter den Tisch fallen gelassen. Wir addieren Dinge, die von der Dimension her völlig verschieden sind.
Der Verrechnungspreis der ersten Kostenstelle ist damit
ZS1 = Primärkosten/gesamte Menge
= 1.000/100
= 10 €/ME,
jene der dritten Stelle, die hiernach verrechnet wird,
ZS3 = (Primärkosten + sekundäre Kosten)/(ges. ME – an KST 1 abgeg. ME)
= (2.000 + 10∙10)/(100-10)
= 2.100/90
= 23,33 €/ME
und schließlich
ZS2 = (Primärkosten + sekund. Kosten)/(ges.ME- an 1. und 2. KST abgeg. ME) = (1.500 + 20∙23,33 + 20∙10)/(80 – 10 - 10)
= 2.166,67/60
= 36,11 €/ME
Daher ist die Zuordnung auf die Hauptkostenstellen schließlich
Kostenstellen | IV | V |
Primärkosten | 3.000 | 4.000 |
Sekundärkosten | ||
1 | 700 (= 70∙10) | - |
2 | 1.444,44 (= 40∙36,11) | 722,22 (= 20∙36,11) |
3 | - | 16.333,33 (= 70∙23,33) |
∑ | 5.144,44 | 6.355,56 |
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