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Die endfällige Tilgung ist recht einfach, da
- die Tilgung ausschließlich am Ende erfolgt,
- trotzdem aber zwischendurch Zinsen bezahlt werden (und zwar immer dieselben).
Auch diese sei am vorliegenden Ausgangsbeispiel durchgerechnet.
Beispiel zur endfälligen Tilgung
Beispiel
Man kauft eine Maschine für $ 6.000 €$ in $t = 0$. Die Zahlungsreihe sei $\ E_1 = 1.000,\ E_2 = 2.500\ und\ E_3 = 3.500 $. Der Sollzins liege bei $s = 10 %$. Der Habenzins liegt bei $5 %$.
Stelle den Finanzplan auf bei endfälliger Tilgung!
Der Habenzins i.H.v. $5 %$ ist bei der endfälligen Tilgung relevant, da im Gegensatz zu den anderen Tilgungsformen Gelder übrig bleiben, die wieder angelegt werden können.
Auch hier bietet sich das folgende Schema an:
Expertentipp
- Es wird ein Kredit in Höhe von $6.000 €$ aufgenommen.
Erste Periode - Der Zinsaufwand beläuft sich auf $600 €$.
- Die Tilgung ist annahmegemäß $\ T_1 = 0 €$, die Restschuld von $\ RS_1 = 6.000 €$ bleibt also, d.h. auch $\ RS_2 = 6.000 €$.
- Da $1.000 €$ in der ersten Periode durch die Investition reinfließen, bleibt Geld, nämlich $1.000 – 600 = 400 €$ übrig, das wieder angelegt werden kann.
Zweite Periode - Es entsteht ein Zinsertrag von $\ ZE_2 = h · \ H_1 = 0,05 · 400 = 20 €$.
- Der Zinsaufwand liegt weiterhin bei $600 €$.
- Getilgt wird auch in der zweiten Periode nichts, d.h. $\ T_2 = 0 €$.
- Die Restschuld liegt damit auch weiterhin bei $RS2 = 6.000 €$.
- Der Bestand des Habenkontos kann erhöht werden, denn es steht zusätzliches Geld zur Verfügung in Höhe von $2.500 – 600 + 20 = 1.920 €$.
- Der Guthabenstand lautet dann $\ H_2 = 400 + 1.920 = 2.320 €$.
Dritte Periode - Es entsteht ein Zinsertrag von $5 %$ auf den Guthabenbestand von $2.320 €$, d.h. $\ ZE_3 = 0,05 · 2.320 = 116 €$.
- Die Zinsaufwendungen sind auch in der dritten Periode konstant gleich $600 €$.
- Nun muss der Kredit in Höhe von $6.000 €$ zurückgezahlt werden. Da allerdings nur $3.500 + 2.320 + 116 – 600 = 5.336 €$ zur Verfügung stehen, muss ein zusätzlicher Kredit in Höhe von $664 €$ aufgenommen werden.
- Der Vermögensendwert lautet dann $– 664 €$.
Vollständiger Finanzplans bei endfälliger Tilgung
Der auf dieses basis erstellte vollständige Finanzplan lautet dann:
Jahr | 0 | 1 | 2 | 3 |
Zahlungsreihe | -6000 | 1000 | 2500 | 3500 |
Kredit 1 | 6000 | |||
Tilgung | 0 | 0 | 6000 | |
Zins | 600 | 600 | 600 | |
Kapitaldienst | 600 | 600 | 6600 | |
Restschuld | 6000 | 6000 | 0 | |
Kredit 2 | 664 | |||
Tilgung | ||||
Zins | ||||
Guthaben | ||||
Geldanlage | 400 | 1900 | ||
Zinsertrag | 20 | 116 | ||
Finanzierungssaldo | 0 | 0 | 0 | 0 |
Kreditstand | 6000 | 6000 | 3660 | 664 |
Guthabenstand | 400 | 2320 | 0 |
Tab. 58: Vollständiger Finanzplan bei endfälliger Tilgung
Der Plan der endfälligen Tilgung sieht folgendermaßen aus:
Jahr | 0 | 1 | 2 | 3 |
Z t | -6000 | 1000 | 2500 | 3500 |
+ Einlage | ||||
+ Kreditaufnahme | 6000 | 0 | 0 | -6000 |
284,67 | ||||
- Mittelanlage | 1040 | 1989,92 | -3029,92 | |
- Sollzins | 600 | 600 | 600 | |
+ Habenzins | 252,39 | |||
- Steuern | -640 | -6,72 | 456,98 | |
Finanzierungssaldo | 0 | 0 | 0 | 0 |
Kreditstand | 6000 | 6000 | 0 | |
284,67 | ||||
Guthabenstand | 1040 | 3029,92 | 0 |
Erste Periode
In der ersten Periode liegt die steuerliche Bemessungsgrundlage bei $\ B_1 = 1.000 – 2.000 – 600 = -1.600 €$, was zu einer Steuererstattung von $640 €$ führt. Das übrig gebliebene Geld in Höhe von $1.000 – 600 + 640 = 1.040 €$ kann auf dem Habenkonto angelegt werden. Der Finanzierungssaldo ist dann gleich $1.000 – 1.040 – 600 – (-640) = 0 €$.
Zweite Periode
In der zweiten Periode resultiert ein Zinsertrag von $0,08 · 1.040 = 83,20 €$ sowie ein Sollzins von $0,10 · 6.000 = 600 €$, weil nichts getilgt wurde und folglich der Sollzins noch immer bei $600 €$ liegt. Es kommt zu einer Erstattung in Höhe von $(2.500 – 2.000 – 600 + 83,20) · 0,4 = -6,72 €$, weil ein steuerlicher Verlust in Höhe von $16,80 €$ resultiert. Es verbleiben an liquiden Mitteln $2.500 – 600 + 83,20 + 6,72 = 1.989,82 €$, die zusätzlich angelegt werden können. Der Guthabenendstand wächst damit auf $3.029,92 €$, was für das Jahr 3 einen Zinsertrag von $242,39 €$ bedeutet. Die Steuerzahlung fällt an in Höhe von $(3.500 – 2.000 – 600 + 242,39) · 0,4 = 456,98 €$.
Dritte Periode
Im dritten Jahr muss der Kredit schließlich zurückgezahlt werden. Es sind aber nach Steuer- und Zinszahlung nur $3.500 – 600 + 242,39 – 456,98 = 2.685,41 €$ übrig. Deswegen muss der Guthabenstand aufgelöst werden. Trotzdem verbleibt eine Lücke von $284,67 €$. Die in der Form eines Kredits geschlossen werden muss. Die endfällige Tilgung führt also zu einer noch schlechteren Lage als die Raten- und die Kontokorrenttilgung. Was man am Vermögensendwert von $-284,67 €$ sieht (im Vergleich zu $235,06 €$).
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