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Beim Standardmodell zur Einbeziehung von Steuern in die Investitionsrechnung berechnet man den Kapitalwert aus „umgeformten“ Einzahlungsüberschüssen.
In der Formel wird zunächst im Zähler der Grenzsteuersatz vom Einzahlungsüberschuss subtrahiert und mit den Einzahlungsüberschuss abzüglich Aufwendungen multipliziert, anschließend wird im Nenner mit dem Kalkulationszins nach Steuern iS abdiskontiert.
Demnach wird folgendermaßen gerechnet:
$ C^{Standard}_0 = -A_0 + \sum_{t=1}^n {{E_t-A_t-{s \cdot {(E_t-A_t-AB_t)}}} \over {[1+i(1-s)]^t}} $
$ C^{Standard}_0 = -A_0 + \sum_{t=1}^n {{E_t-A_t-{s \cdot {(E_t-A_t-AB_t)}}} \over {i^t_s}} $.
Man berechnet daher nicht den Einzahlungsüberschuss nach Steuern, weil dazu die Berücksichtigung der Zinserträge bzw. der Zinsaufwendungen fehlt.
Im Standardmodell werden aber schon zwei Effekte berücksichtigt:
- Abschreibungen haben einen steuermindernden Effekt, denn die Zahlungsreihe wird angepasst,
- zudem tritt ein zinsbedingter Steuereffekt auf, weil mit dem Kalkulationszins nach Steuern abdiskontiert wird, nicht mit dem gewöhnlichen Kalkulationszins i.
Merke
Die versteuerte Sachinvestition wird im Standardmodell mit einer versteuerten Finanzanlage verglichen.
Beispiel
Beispiel 45:
Wir betrachten folgende Investition:
Jahr | 0 | 1 | 2 | 3 | 4 |
EZÜ | - 3.000 | 1.200 | 1.350 | 750 | 900 |
Wir unterstellen eine lineare Abschreibung der Maschine. Der Kalkulationszins vor Steuern sei bei 15%, der Steuersatz bei 50%.
Der steuerlich korrigierte Kalkulationszins ist is = i · (1 - s) = 0,15 · (1 – 0,5) = 0,075.
Jahr | 0 | 1 | 2 | 3 | 4 |
Et - At | - 3.000 | 1.200 | 1.350 | 750 | 900 |
ABt | 750 | 750 | 750 | 750 | |
Bt = Et – At - ABt | - 3.000 | 450 | 600 | 0 | 150 |
St | 225 | 300 | 0 | 75 | |
EZÜnachST | 975 | 1.050 | 750 | 825 |
Berechnung des Kapitalwerts nach Steuern
Der Kapitalwert nach Steuern lautet dann:
$ C^{Standard}_0 = - 3.000 + {975\over 1,075^1} + {1.050\over 1,075^2} + {750\over 1,075^3} + {825\over 1,075^4} = 37,06€$.
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