ZU DEN KURSEN!

Konzernabschluss nach IFRS - Assoziierte Unternehmen

Kursangebot | Konzernabschluss nach IFRS | Assoziierte Unternehmen

Konzernabschluss nach IFRS

Assoziierte Unternehmen

Die Equity-Methode wird angewendet bei

Wenn es sich bei dem Einfluss der Mutter auf die Tochter nicht um einen beherrschenden, wohl aber um einen maßgeblichen Einfluss handelt, so besteht keine Verpflichtung des Einzugs nach der Vollkonsolidierung, wohl aber nach der Equity-Methode. Voraussetzung hierfür ist, dass eine Beteiligung vorliegt. Man spricht insgesamt dann von einem assoziierten Unternehmen. Ein maßgeblicher Einfluss wird dann vermutet, wenn die Mutter mindestens 20 % der Stimmrechte bei der Tochter ausübt.

Beispiel

Hier klicken zum AusklappenDie Mutter AG besitzt 25 % der Stimmrechte an der Tochter GmbH. Es liegt kein Beherrschungsvertrag vor, ebenso ist keine einheitliche Leitung der Mutter auf die Tochter zu erkennen.

Ein Einbezug ist nicht möglich, da zwar eine Beteiligung vorliegt, aber keine einheitliche Leitung. Demnach ist zu prüfen, ob wenigstens die Tochter ein assoziiertes Unternehmen der Mutter darstellt. Dies ist dann der Fall, wenn der Einfluss der Mutter auf die Tochter zwar nicht beherrschend, aber maßgeblich ist. Da die Beteiligung der Stimmrechte bei mehr als 20 % liegt, wird dies vermutet.

Beispiel

Hier klicken zum AusklappenDie Mutter-AG aus dem obigen Beispiel besitzt lediglich 15 % der Stimmrechte an der Tochter-GmbH, ist allerdings ihr Hauptauftraggeber.

Im vorliegenden Fall greift die Beteiligungsvermutung nicht. Allerdings liegt bei wichtigen Abnehmer-/Lieferantenverhältnissen trotzdem ein maßgeblicher Einfluss vor. Insofern ist die Tochter GmbH ein assoziiertes Unternehmen der Mutter-AG, nach der Equity-Methode hat ein Einbezug stattzufinden.

Wenn allerdings die Beteiligung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung ist, so braucht auch nach der Equity-Methode kein Einbezug stattzufinden.