a) Die Wertuntergrenze liegt bei 30 €, die Wertobergrenze bei 30 + 10 = 40 €. Insofern erhält man
| Posten | Berechnung | Betrag | 
| konsolidierungspflichtiger Zwischengewinn | 45 – 40 | 5,00 € | 
| konsolidierungsfähiger Zwischengewinn | 40 – 30 | 10,00 € | 
b) Der Verkaufspreis von 36 € liegt nun zwischen der Wertober- und Wertuntergrenze. Insofern gilt
| Posten | Berechnung | Betrag | 
| konsolidierungsfähiger Zwischengewinn | 36 – 30 | 6,00 € | 
| konsolidierungsfähiger Zwischenverlust (!) | 36 – 40 | -4,00 € | 
c) Man erhält
| Posten | Berechnung | Betrag | 
| konsolidierungspflichtiger Zwischenverlust | 28 - 30 | -2,00 € | 
| konsolidierungsfähiger Zwischenverlust | 30 – 40 | -10,00 € | 
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