Wichtig ist, dass eine
inländische
Kapitalgesellschaft
einen beherrschenden Einfluss
unmittelbar oder
mittelbar
an einer anderen Unternehmung
Sitz beliebig
Rechtsform beliebig
ausübt.
Dies ist bei a), c) und d) nicht der Fall, insofern sind diese Aussagen falsch.
b) Die Dalmatia-AG ist eine inländische Kapitalgesellschaft und übt unmittelbar beherrschenden Einfluss auf die ausländische Lexus-KG aus.
e) Die Lulu-GmbH ist inländische Kapitalgesellschaft und übt unmittelbar beherrschenden Einfluss auf die Müller-GbR aus. Insofern ist sie zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet.
f) Zwar ist die Fritz-AG inländische Kapitalgesellschaft und übt unmittelbar einen beherrschenden Einfluss auf die Trulla-AG aus Aachen aus, aber sie könnte von der Pflicht befreit sein, denn sie hat die Anteile ausschließlich zum Zwecke ihrer Weiteräußerung erworben.
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