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Den bei der einen Konzernunternehmung gebuchten Rückstellung steht kein korrespondierender Posten bei einer anderen Konzernunternehmung gegenüber, weswegen nicht einfach erfolgsneutral aufgerechnet werden kann, sondern vielmehr erfolgswirksam auszubuchen ist.
Beispiel
Die Mutter bucht eine Rückstellung, aber die Tochter bucht nichts entsprechendes. Man bucht also wie folgt:
Positionen | Mutter | Tochter | Summe | Konsolidierung | Konzernbilanz | |||||
A | P | A | P | A | P | Soll | Haben | A | P | |
Jahresüberschuss | -5000 | -5000 | 5000 | |||||||
Rückstellung | 5000 | 5000 | 5000 | |||||||
Summe | 0 | 0 | 5000 | 5000 |
Die Rückstellung wird also in der Konsolidierungsspalte erfolgswirksam ausgebucht, der vormals (bei der Mutter) gebuchte Aufwand (der sich in der Summenbilanz bemerkbar macht als Reduktion des Jahresüberschusses) wird also rückgängig gemacht, so dass der Jahresüberschuss insgesamt nicht berührt wird (siehe die Spalte der Konzernbilanz).
Video: Rückstellungen
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