Die Segmentberichterstattung gehört nach IFRS 8 nicht zu den Pflichtbestandteilen des Abschlusses nach IFRS für alle Unternehmen. Vielmehr ist es so, dass lediglich gewisse Unternehmen eine Segmentberichterstattung angeben müssen (IFRS 8.2):
jene, deren Wertpapiere öffentlich gehandelt werden und
jene, die sich gerade im Prozess des Going-Public befinden.
Man unterscheidet zwei unterschiedliche Ansätze, nämlich
den Management Approach und den
Risk and Reward Approach.
Der Management Approach (dem die IFRS bei Segmentabgrenzung und der Bewertung der Segmentposten folgen) unterstellt, dass der externe Bilanzadressat jene Informationen erhält, die auch die Unternehmensleitung bei der internen Steuerung der Unternehmung haben.
Beim Risk and Reward Approach orientiert man sich an den Chancen und Risiken eines Unternehmens.
Im folgenden reden wir über
Segmentabgrenzung
auszuweisende Segmentinformationen.
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